Konsularservice

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Eheunbedenklichkeitsbescheinigung

 

Konsularische Eheunbedenklichkeits- und Familienstandsbescheinigung

Thailändische Staatsbürger können diese konsularische Eheunbedenklichkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung beantragen, wenn sie bereits eine Ledigkeitsbescheinigung von der Heimatbehörde haben.

Der Antrag muss persönlich von der/dem Antragsteller/in abgegeben werden (Der Antragsteller muss vorab einen Termin bei der Legalisierungsabteilung vereinbaren. - Klicken Sie HIER, um einen Termin zu reservieren.und zwar mit folgenden Unterlagen (im Original und jeweils mit einer Kopie. Jede Fotokopie muss von dem/der Antragsteller/in unterschrieben werden):

  • Reisepass (Seiten mit Lichtbild, Verlängerungsvermerk und sonstigen Änderungen)
  • thailändischem Hausregister (falls Übersetzung vorhanden, auch eine Kopie)
  • thailändischem Personalausweis
  • thailändischer Geburtsurkunde oder Geburtsortsbescheinigung
  • Ledigkeitsbescheinigung von der Heimatbehörde (ledig, geschieden oder verwitwet): Sie darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Meldebestätigung in Deutschland bzw. Verpflichtungserklärung von der einladenden Person
  • Nachweise über Vor- und Nachnamensänderungen, falls vorhanden
  • Personalausweis des/der Verlobten
  • Meldebestätigung des/der Verlobten

Zusätzliche Unterlagen, die vorgelegt werden müssen:

  • Bei einem/einer geschiedenen Antragsteller/in:
    • Scheidungsurkunde bzw. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Falls bei der geschiedenen Antragstellerin die rechtskräftige Scheidung nicht länger als 310 Tage zurück liegt: ein ärztliches Attest, das eine Schwangerschaft ausschließt.
  • Bei einem/einer verwitweten Antragsteller/in:
    • Sterbeurkunde des/der verstorbenen Ehemannes/Ehefrau
    • Heiratsurkunde
    • Falls der Ehemann nicht länger als 310 Tage verstorben ist: ein ärztliches Attest, das eine Schwangerschaft ausschließt.
  • Bei einem/einer Antragsteller/in, der/die sein/ihr 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
    • eine beim Bezirksamt abgegebene Einwilligungserklärung der Eltern bzw. der/des Sorgerechtsberechtigten

Wichtige Hinweise, die beachtet werden müssen:

  1. Das Generalkonsulat kann eine konsularische Eheunbedenklichkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung nur ausstellen, wenn der/die Antragsteller/in neben anderen erforderlichen Unterlagen eine Ledigkeitsbescheinigung von seiner/ihrer Heimatbehörde, die ab dem Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate ist, vorlegen kann.
  2. Der/die Antragsteller/in muss den Antrag persönlich einreichen und die Bescheinigung persönlich abholen, denn er/sie muss vor dem zuständigen Beamten seine/ihre Unterschrift leisten.
  3. Beachten Sie bitte, dass Anträge, die von anderen Personen (Verlobten oder Bekannten) eingereicht werden, grundsätzlich nicht angenommen und bearbeitet werden können.
  4. Nichtzuletzt beachten Sie bitte dabei die Namensführung nach thailändischem Recht .