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วันที่นำเข้าข้อมูล 1 Feb. 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 15 Aug. 2023

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Eheschließung nach thailändischem Recht beim Generalkonsulat

 

Personen, die beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main einen Antrag auf Eheschließung stellen möchten, müssen einen Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen haben.

Mann und Frau müssen jeweils einen Antrag mit folgenden erforderlichen Unterlagen einreichen:

  • originale Ledigkeitsbescheinigung von der Heimatbehörde, die bescheinigt, dass Mann und Frau ledig, geschieden oder verwitwet sind. Die Ledigkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.    

          Falls geschieden, kommt noch eine Fotokopie der Scheidungsurkunde bzw. des Scheidungsurteils dazu.

          Falls verwitwet, kommt noch eine Fotokopie der Sterbeurkunde des Ehepartners dazu.

  • eine Fotokopie des Reisepasses
  • eine Fotokopie der Geburtsurkunde bzw. Geburtsortsbescheinigung
  • eine Fotokopie des Hausregisters (falls thailändisch)
  • eine Fotokopie des Personalausweises (falls thailändisch)
  • eine Fotokopie der Meldebestätigung in Deutschland
  • jeweils eine Fotokopie des thailändischen Personalausweises von 2 Trauzeugen (thailändische Staatsbürger ab 20 Jahre alt) - Beide Trauzeugen müssen zusammen mit den Antragstellern zum Termin der Eheschließung beim Generalkonsulat erscheinen.
  • weitere Unterlagen können je nachdem noch verlangt werden: z. B. Nachweise über Namensänderungen.

Nach der erfolgreichen Überprüfung der Unterlagen wird ein Termin für die Eheschießung, die beim Generalkonsulat stattfindet, vereinbart.

Thailändische Antragsteller, die noch keine Ledigkeitsbescheinigung haben, können beim Generalkonsulat eine Vollmacht zur Beschaffung einer Ledigkeitsbescheinigung beantragen. Wichtige Hinweise für die Vollmachtserteilung finden Sie unter Vollmachtserteilung.

Beachten Sie hierbei wichtige Hinweise für die Namensführung nach thailändischem Recht.