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วันที่นำเข้าข้อมูล 26 Jan. 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 30 Dez. 2024

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Vorbereitung von Unterlagen für die Beantragung eines E-Passes


E-Pass für Erwachsene und Volljährige (mit Vollendung des 20. Lebensjahres)

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • 1 Exemplar des Antragsformulars muss vollständig ausgefüllt werden.
  • Reisepass im Original
  • Aufenthaltstitel-Karte oder deutscher Personalausweis (im Original)
  • Thailändischer Personalausweises im Original, der noch gültig ist
    - Falls Ihr thailändischer Personalausweis abgelaufen/defekt/verloren ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Beantragung eines neuen thailändischen Personalausweises bei der zuständigen Abteilung unter der Telefonnummer 069 -698 68 205 (montags - freitags zwischen 14.00 - 17.00 Uhr) oder per E-Mail an [email protected] 
    - Falls Sie noch nie im Besitz eines thailändischen Personalausweises sind:
      1) Wenn Sie bisher noch keinen ersten thailändischen Reisepass hatten, können Sie den ersten thailändischen E-Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren beantragen. Hierfür benötigen Sie (1) thailändische Geburtsurkunde und (2) ggf. ein thailändisches Hausregister im Original oder eine Kopie davon.
       2) Wenn Sie bereits einen thailändischen Reisepass hatten und Ihre biometrischen Daten in der Reisepassdatenbank gespeichert sind, die ihre Identität bestätigen können, wird das Generalkonsulat einen thailändischen E-Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 5 oder 10 Jahren ausstellen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Identitätsprüfung von thailändischen Staatsbürgern durch den Vergleich biometrischer Daten. Dies wird ergänzt durch: (1) Überprüfung von Beweisdokumenten, wie z. B. ein thailändisches Hausregister oder eine Kopie davon. (2) Aufzeichnung von Zeugenaussagen mit Bestätigung der Identität durch mindestens eine Person, die eine Erklärung abgibt, zusammen mit einem Identitätsnachweis dieser Person. (3) Identitätsnachweise mit einem Lichtbild. Dies dient der Identitätsbestätigung und der Verhinderung von Identitätsbetrug.
      3) Falls keine zentrale Hausregistrierung und keine biometrischen Daten in der Reisepassdatenbank vorhanden sind, die die Identität bestätigen können, wird das Generalkonsulat einen Notreisepass (Emergency Passport) mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausstellen. Dieser dient dazu, die Rückreise nach Thailand zu ermöglichen, um dort zunächst den ersten thailändischen Personalausweis zu beantragen. Erst danach kann ein Antrag auf einen elektronischen Reisepass gestellt werden.
  • Wenn Sie verheiratet sind und den Familiennamen des Ehemannes als Ehename führen, muss dieser Ehename im thailändischen Hausregister eingetragen sein. Sonst wird der E-Pass auf den Namen, der im aktuellen Hausregister steht, ausgestellt.
  • 1 Kopie der Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Nachweise über die Vor- und Nachnamensänderungen (falls vorhanden)
  • Im Falle eines Passverlustes bzw. eines Passdiebstahls müssen zusätzlich eine originale Verlustmeldung bzw. eine originale Diebstahlanzeige mit Angaben über die Nummer des Reisepasses, der verloren gegangen oder gestohlen worden ist, und 1 ausgefülltes Exemplar dieses Befragungsbogens (nur in thailändischer Sprache verfügbar) vorgelegt werden.
  • ein mit 4,45 Euro frankierter und vollständig adressierter Rückumschlag. Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen, einen gepolsterten Rückumschlag, DIN C5 groß, zu benutzen.
  • Weitere Unterlagen können je nachdem verlangt werden.

E-Pass für Minderjährige (unter 20)

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • 1 Exemplar des Antragsformulars muss vollständig ausgefüllt werden.
  • Reisepass im Original
  • Aufenthaltstitel-Karte oder deutscher Personalausweis (im Original)
  • 1 Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
  • 1 Kopie des Hausregisters mit der 13-stelligen Personenkennziffer. Dieses Dokument ist erforderlich, sowohl wenn beide Elternteile thailändische Staatsbürger sind, als auch wenn die Kinder im Ausland geboren sind.
  • Thailändischer Personalausweises im Original
  • 1 Kopie der alleinigen Sorgerechtsbescheinigung bzw. 1 Kopie des Scheidungsregisters mit der Sorgerechtsentscheidung
  • 1 Kopie des Personalausweises der Eltern bzw. des Elternteils, das das Sorgerecht besitzt.
  • Nachweise über die Vor- und Nachnamensänderungen des Antragstellers/des Vaters/der Mutter. Wenn die Mutter nach einer erneuten Eheschließung den Familiennamen des neuen Ehemannes angenommen hat, muss hierbei noch eine Kopie der Heiratsurkunde vorgelegt werden.
  • Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen unbedingt mitkommen, um vor dem Sachbearbeiter die Einverständniserklärung zu unterschreiben.
  • Für Minderjährige im Alter zwischen 7 - 20 Jahre, die keinen thailändischen Personalausweis besitzen, muss eine Schulbescheinigung (in englischer Version) von der besuchten Schule in Deutschland vorgelegt werden.
  • Im Falle eines Passverlustes bzw. eines Passdiebstahls müssen zusätzlich eine originale Verlustmeldung bzw. eine originale Diebstahlanzeige mit Angaben über die Nummer des Reisepasses, der verloren gegangen oder gestohlen worden ist, und 1 ausgefülltes Exemplar dieses Befragungsbogens (nur in thailändischer Sprache verfügbar) vorgelegt werden.
  • ein mit 4,45 Euro frankierter und vollständig adressierter Rückumschlag. Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen, einen gepolsterten Rückumschlag, DIN C5 groß, zu benutzen.
  • Weitere Unterlagen können je nachdem verlangt werden.

Besondere Fälle

  • Stipendiaten der thailändischen Regierung (Kor.Phor.), müssen keine Bestätigung vom Betreuungsbüro des “Office of the Civil Service Commission” (OCSC) in London mehr vorlegen. Es gibt hierfür keine Gebührenbefreiung mehr.
  • Beamte, die zum Zweck einer Weiterbildung beurlaubt sind, müssen zusätzlich eine Bestätigung vom Betreuungsbüro des “Office of the Civil Service Commission” (OCSC) in London vorlegen, wenn das Betreuungsbüro des “Office of the Civil Service Commission” (OCSC) in London dem Generalkonsulat die Namensliste nicht weiter geleitet hat. Es gibt hierfür keine Gebührenbefreiung.
  • Buddhistische Mönche müssen zusätzlich eine Bestätigung vom “The Office of Secretarial of the Sangha Supreme Council” (Büro des obersten Rates der thailändischen Mönchsorden) vorlegen. Diese Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Sollte im E-Pass eine andere Anredeform außer (1) “Mr.”, (2) “Mrs.”, (3) “Miss” und (4) “Master” wie die Titel “Professor”, “Associated Professor”, “Dr.” etc. vor dem Namen vorangestellt werden, muss ein entsprechender Nachweis über den Erwerb dieser Titel vorgelegt werden. Hierfür ist vor der Antragstellung Rücksprache mit dem Generalkonsulat, das von Fall zu Fall das Außenministerium in Bangkok konsultieren muss, notwendig.
  • Im Fall der Vor- oder Nachnamensänderung aufgrund von Heirat, Scheidung oder Tod des Ehepartners sowie aufgrund von Adoption, muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Dies ist anhand des Hausregisters überprüfbar: Ist die Änderung vollzogen, ist der neue Name im Hausregister eingetragen. Zum Beispiel: Im Fall einer Adoption nach thailändischem Recht muss man nach der Adoptionsregistrierung die Namensänderung vornehmen lassen. Geschieht dies nicht, bleibt der Name unverändert.
  • Ferner können weitere notwendige Unterlagen verlangt werden.