วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Okt. 2022
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 8 Nov. 2023
Non-Immigrant (B - Business Visit)
Purpose of visit Reisezweck |
Business visit Geschäftsbesuch |
Voraussetzungen |
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, zur Teilnahme an Meetings, Seminaren, etc. in das Königreich Thailand einzureisen, wobei der Antragsteller bei der entsendenden Firma in Deutschland angestellt bleibt. In Fällen, in denen der Antragsteller von einer Firma in Thailand angestellt werden soll (d.h. Fälle, wo der Antragsteller ein Work Permit in Thailand benötigt), beantragen Sie bitte stattdessen das Visum Non-Immigrant Visa (B - Employment). Für die Beschäftigung in einer vom Board of Investment (BOI) beaufsichtigten Firma mit Genehmigungsschreiben von BOI, beantragen Sie bitte stattdessen das Visum Non-Immigrant Visa (IB) Investment Business. |
Visa-Gültigkeit |
Aufenthaltsdauer im Königreich |
Gebühr |
3 Monate (einmalige Einreise) 1 Jahr (mehrfache Einreisen) |
90 Tage pro Einreise (ab dem ersten Einreisedatum) |
70 Euro (einmalige Einreise) 175 Euro (mehrfache Einreisen) |
Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
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Hinweise |
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats • Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden. • Nach der Einreise nach Thailand: Aufenthaltsverlängerung (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr), Änderung der Visumart und Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) können bei dem Immigrationsbüro im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. +66-(0)-2141-9889 oder auf http://www.immigration.go.th beantragt werden. Die Verlängerung des Aufenthalts und die Änderung bestimmter Visumarten liegen im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten. • Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen. • Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise |
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr