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Verschiebung Wehrdienst Musterung

 

Bescheinigung zur Vorlage auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst

  1. Wehrpflicht
    Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 21. Lebensjahr an, die die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen.Die Wehrpflicht erlischt oder ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt aus Thailand hinausverlegen. Der Wehrdienst kann freiwillig geleistet werden.


  2. Musterungsverfahren 
    2.1
    Alle Männer haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Pflicht, sich in das Einberufungsverzeichnis eintragen zu lassen. Dies können sie mit Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises und Hausregisters beim Kreiswehrersatzbeamten des Heimatortes in Thailand, wo sie angemeldet sind, vornehmen. Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen.Versäumen sie diese Eintragung bzw. Meldung, werden sie als “meldungsverweigert” eingestuft.

    2.2
    Nach Vollendung des 21. Lebensjahres müssen sie sich einer Musterung zum Wehrdienst unterziehen. Diese findet im Heimatort statt, in dem sie angemeldet sind.

    Männer, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, können ausnahmweise eine Verschiebung der Musterung beantragen. Dies gilt auch für Schüler und Studenten mit thailändischer Staatsbürgerschaft in Deutschland.

    Aus anderswertigen Gründen ist kein Antrag auf Verschiebung der Musterung möglich.

  3. Antrag auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst
    Der Antrag ist beim Wehrdienstersatzbeamten im Heimatort, wo Wehrpflichtige angemeldet sind, persönlich abzugeben, wobei die folgenden Unterlagen vorgelegt werden müssen (Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie zum Zweck der Antragsabgabe eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen.):


    • eine originale Bescheinigung der Bildungsstätte (Schule, Berufsschule, Hochschule etc.), die unbedingt folgende Angaben enthalten muss
      • persönliche Angaben
      • Schulfach bzw. Beruf/Bildungsfach bzw. Studienfach
      • Schulklasse bzw. Bildungsjahr bzw. Studienjahr
      • Beginn der Schule/der Ausbildung/des Studiums
      • Voraussichtlichen Termin für die Beendigung der Schule/der Ausbildung/des Studiums

      Ist diese Bescheinigung in deutscher Sprache, muss sie von einem vom Landgericht bevollmächtigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden. Ist sie in englischer Sprache, ist keine Übersetzung erforderlich.

    • Fotokopien des Einberufungsbescheids (SorDor. 9) und des Musterungsbescheids (SorDor. 35) (falls vorhanden)
    • Fotokopie des thailändischen Hausregisters
    • Fotokopie des thailändischen Personalausweises (falls vorhanden)
    • Fotokopie des Reisepasses und
    • eine Bescheinigung vom Generalkonsulat in Frankfurt am Main. Diese “konsularische” Bescheinigung ist wie folgt zu beantragen. Der Antrag kann beim Generalkonsulat sowohl persönlich (Der Antragsteller muss vorab einen Termin bei der Legalisierungsabteilung vereinbaren. - Klicken Sie HIER, um einen Termin zu reservieren.) als auch postalisch abgegeben werden, und folgende Unterlagen müssen hierzu vorgelegt werden: 
      • Antragsformular
      • die oben genannte Bescheinigung der Bildungsstätte (Schule, Berufsschule, Hochschule etc.) mit den oben genannten Angaben und Übersetzung.
      • 2 Fotokopien des Reisepasses (Seiten mit Lichtbild und Änderungen)
      • 2 Fotokopien des thailändischen Hausregisters oder Personalausweises
      • Die Gebühr beträgt 15,- Euro und ist in bar zu entrichten.
      • ein mit 4,25 Euro frankierter DIN-A4 Briefumschlag

  4. Musterung nach Beendigung der Ausbildung
    Nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studium müssen sich Wehrpflichtige dementsprechend zum nächstmöglichen Termin einer Musterung zum Wehrdienst im Heimatort unterziehen.Weitere Informationen sind erhältlich beim


    Office of the Army Attache
    Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
    Lepsiusstr. 64-66
    12163 Berlin

    Tel.: 030-79481 314
    Fax: 030-79481 422