วันที่นำเข้าข้อมูล 6 Nov. 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 Nov. 2023
Tourist Visa (TR - Recreation Activities)
Purpose of visit
Reisezweck |
Recreation learning or training related activities, e.g. Scuba diving, boxing training, Thai massage training and Thai culinary learning Freizeitlernen oder ausbildungsbezogene Aktivitäten, z.B. Tauchen, Boxtraining, Thaimassagetraining und Erlernen der thailändischen Küche |
Voraussetzungen |
Diese Art von Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in der Freizeit an Lern- oder Ausbildungsaktivitäten teilnehmen wollen, wie z. B. Tauchen, Boxtraining, Thaimassagetraining und Erlernen der thailändischen Küche. Es erlaubt dem Visumempfänger die Einreise nach Thailand mit einem maximalen Aufenthalt von 60 Tagen. |
Visa-Gültigkeit |
Aufenthaltsdauer im Königreich |
Gebühr |
3 Monate (einmalige Einreise) |
60 Tage pro Einreise |
35 Euro (einmalige Einreise) |
Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
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Hinweise |
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats • Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden. • Nach der Einreise in Thailand: Die Verlängerung des Aufenthaltes (einmal um 30 Tage) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (immigration office) in Thailand beantragt werden. • Arbeiten in Thailand ist mit diesem Visum verboten. • Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen. • Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise |
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr