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Namensänderung nach der Heirat

 

Namensänderung nach der Heirat im Hausregister in Thailand

Thailändische StaatsbürgerInnen müssen ihre in Deutschland geschlossene Ehe in Thailand anzeigen, wobei der Familienstand und/oder der Nachname geändert werden.

Gemeint sind die Änderung des Familienstandes von “Miss” zu “Mrs.” und die Änderung des Nachnamens. Die beiden Änderungen können durch Vorlage der deutschen Heiratsurkunde bzw. des Auszuges aus dem Heiratseintrag, die/der bereits von der zuständigen deutschen Behörde legasiliert worden ist (s. dazu “Legalisierung deutscher Urkunden”), vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Dokumente nicht akzeptiert werden:

  • Familienbuch oder eine Abschrift aus dem Familienbuch und
  • Bescheinigung über die Eheschließung

Im Falle einer dänischen Heiratsurkunde muss sie vom Außenministerium von Dänemark und abschließend von der Thailändischen Botschaft in Kopenhagen legalisiert werden.

Registrierung der Ehe sowie Änderung des Familienstandes und des Nachnamens im Hausregister in Thailand

  1. Übersetzung der legalisierten Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische (Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweisses, damit der Übersetzer Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)
  2. Die Heiratsurkunde und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar). (weitere Info.)
  3. Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei: Legalization Division
    Department of Consular Affairs
    Ministry of Foreign Affairs
    123 Caengwatthana Road, Lak Si
    Bangkok 10210, ThailandTel. +66 2 575 1056-59
    Fax +66 2 5751054 zur Endbeglaubigung vorgelegt werden. Hierbei muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes vorgelegt werden.
  4. Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe sowie zur Änderung des Familienstandes und Änderung des Nachnamens im Hausregister. Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.

Anmerkungen

Normalerweise ist die Namensänderung innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung im thailändischen Hausregister vorzunehmen. Eine verspätete Namensänderung ist jedoch möglich. Für Thailänderinnen, die in Deutschland geheiratet und den Namen des Ehemannes als Ehenamen annehmen, kann die Namensänderung anhand einer Vollmacht, falls sie aus persönlichen Gründen nicht nach Thailand fliegen können, durchgeführt werden (s. dazu “Vollmachtserteilung”).

Die Namensänderung im thailändischen Hausregister ist sehr wichtig, zum Beispiel für den Antrag auf einen elektronischen Reisepass (E-Pass). Ist der Name der Frau noch nicht geändert, wird der E-Pass auf den Mädchennamen bzw. auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung beim Zentralregisteramt registrierten Namen ausgestellt.