Namensänderung nach der Heirat im Hausregister in Thailand
Thailändische StaatsbürgerInnen müssen ihre in Deutschland geschlossene Ehe in Thailand anzeigen, wobei der Familienstand und/oder der Nachname geändert werden.
Gemeint sind die Änderung des Familienstandes von “Miss” zu “Mrs.” und die Änderung des Nachnamens. Die beiden Änderungen können durch Vorlage der deutschen Heiratsurkunde bzw. des Auszuges aus dem Heiratseintrag, die/der bereits von der zuständigen deutschen Behörde legasiliert worden ist (s. dazu “Legalisierung deutscher Urkunden”), vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Dokumente nicht akzeptiert werden:
Im Falle einer dänischen Heiratsurkunde muss sie vom Außenministerium von Dänemark und abschließend von der Thailändischen Botschaft in Kopenhagen legalisiert werden.
Registrierung der Ehe sowie Änderung des Familienstandes und des Nachnamens im Hausregister in Thailand
Anmerkungen
Normalerweise ist die Namensänderung innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung im thailändischen Hausregister vorzunehmen. Eine verspätete Namensänderung ist jedoch möglich. Für Thailänderinnen, die in Deutschland geheiratet und den Namen des Ehemannes als Ehenamen annehmen, kann die Namensänderung anhand einer Vollmacht, falls sie aus persönlichen Gründen nicht nach Thailand fliegen können, durchgeführt werden (s. dazu “Vollmachtserteilung”).
Die Namensänderung im thailändischen Hausregister ist sehr wichtig, zum Beispiel für den Antrag auf einen elektronischen Reisepass (E-Pass). Ist der Name der Frau noch nicht geändert, wird der E-Pass auf den Mädchennamen bzw. auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung beim Zentralregisteramt registrierten Namen ausgestellt.
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr