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วันที่นำเข้าข้อมูล 8 März 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 8 März 2023

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Namensbescheinigung

 

Diese Bescheinigung, die bestätigt, ob der thailändische Name (Vor- bzw. Zwischenname) für das männliche oder weibliche Geschlecht geeignet ist, dient zur Vorlage beim deutschen Standesamt zum Zweck der Namensgebung.

Diesbezüglich kann das Generalkonsulat traditionsgemäß und namensgesetzkonform nur folgende Namen bestätigen (vgl. hierzu § 4ff. des thailändischen Namensgesetzes (3. Ausgabe) vom 2005):

  • Namen, die nicht identisch zum Namen Seiner Majestät König Bhumibol Adulyadej und zum Namen Ihrer Majestät Königin Sirikit sind,
  • Namen, die nicht identisch zum von Seiner Majestät König Bhumibol Adulyadej vergebenen Ordensnamen sind und
  • Namen, die keine ordinären Wörter enthalten und keine ordinäre Bedeutung haben.
  • Im Fall eines Zwischennamens darf der Zwischenname nicht dem Familiennamen der anderen entsprechen.

Die Namensbescheinigung kann sowohl formlos als auch mit dem Formular Beglaubigung mit folgenden Dokumenten persönlich (Ein Termin muss in diesem Fall vorab vereinbart werden. Klicken Sie HIER, um einen Termin zu reservieren.) oder per Post beantragt werden:

  • 1 Fotokopie des Reisepasses des Antragstellers
  • gewünschte Schreibweise des thailändischen Namens in Thai und in Englisch (Gegebenenfalls wird diese vom Generalkonsulat empfohlen.)
  • einem ausreichend frankierten Rückumschlag (falls per Post)
  • Die Gebühr beträgt 15,- Euro und ist nur in bar zu entrichten.