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Destination Thailand Visa (DTV)
Workcation und Aktivitäten im Zusammenhang mit Thai Soft Power
Workcation (digitaler Nomade/Fernarbeiter/ausländisches Talent/Freiberufler)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Nachweis des ständigen Wohnsitzes im Land, in dem der Antrag gestellt wird
Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Die Adresse auf dem Personalausweis bzw. der Aufenthaltstitel-Karte muss mit der Adresse auf der Meldebescheinigung übereinstimmen.
Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Die Adresse auf dem Personalausweis bzw. der Aufenthaltstitel-Karte muss mit der Adresse auf der Meldebescheinigung übereinstimmen.
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 500.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung im Heimatland oder professionelles Portfolio, das den Status als digitaler Nomade, Fernarbeiter, ausländisches Talent oder Freiberufler nachweist
6. Nachweis über die polizeiliche Unbedenklichkeit aus dem Herkunftsland oder dem Land, in dem der Antrag gestellt wird
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ) (Weitere Informationen)
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ) (Weitere Informationen)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
180 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
180 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreise (5 Jahre)
Mehrfache Einreise (5 Jahre)
Gebühr
350 EUR
350 EUR
Aktivitäten im Zusammenhang mit Thai Soft Power, z. B. Muaythai, thailändische Kochkurse und medizinische Behandlungen
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Nachweis des ständigen Wohnsitzes im Land, in dem der Antrag gestellt wird
Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Die Adresse auf dem Personalausweis bzw. der Aufenthaltstitel-Karte muss mit der Adresse auf der Meldebescheinigung übereinstimmen.
Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Die Adresse auf dem Personalausweis bzw. der Aufenthaltstitel-Karte muss mit der Adresse auf der Meldebescheinigung übereinstimmen.
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 500.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Nachweis der Teilnahmebestätigung an der Aktivität oder Terminbestätigung eines Krankenhauses/medizinischen Zentrums
6. Nachweis über die polizeiliche Unbedenklichkeit aus dem Herkunftsland oder dem Land, in dem der Antrag gestellt wird
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ) (Weitere Informationen)
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ) (Weitere Informationen)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
180 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
180 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreise (5 Jahre)
Mehrfache Einreise (5 Jahre)
Gebühr
350 EUR
350 EUR
Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren von DTV-Visuminhabern
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Nachweis des ständigen Wohnsitzes im Land, in dem der Antrag gestellt wird
Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Die Adresse auf dem Personalausweis bzw. der Aufenthaltstitel-Karte muss mit der Adresse auf der Meldebescheinigung übereinstimmen.
Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Die Adresse auf dem Personalausweis bzw. der Aufenthaltstitel-Karte muss mit der Adresse auf der Meldebescheinigung übereinstimmen.
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 500.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. DTV-Visum des DTV-Visuminhabers
6. Nachweis der Beziehung zum DTV-Visuminhaber, z. B. eine Kopie der Heiratsurkunde / Geburtsurkunde / Adoptionsurkunde
7. Nachweis über die polizeiliche Unbedenklichkeit aus dem Herkunftsland oder dem Land, in dem der Antrag gestellt wird (erforderlich für Antragsteller ab 14 Jahren)
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ) (Weitere Informationen)
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ) (Weitere Informationen)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
180 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
180 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreise (5 Jahre)
Mehrfache Einreise (5 Jahre)
Gebühr
350 EUR
350 EUR
Wichtige Hinweise
- Anträge NUR online über https://www.thaievisa.go.th Keine Papieranträge, weder per Post noch persönlich.
- Frühestens 90 Tage vor Ankunft beantragbar. Die Gebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.
- Nach erfolgter Zahlung sind keine Korrekturen mehr möglich. Bei Fehlern: neuer Antrag, neue Zahlung.
- Bearbeitungszeit: 15 Werktage ab Zahlung, unabhängig von der Dringlichkeit der Reise.
- Das Königlich Thailändische Generalkonsulat Frankfurt am Main behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und/oder ein persönliches Interview anzufordern.
- Antragsteller, die gefälschte Dokumente einreichen, können lebenslang von der Einreise in das Königreich Thailand ausgeschlossen werden; es gelten die Höchststrafen nach geltendem Recht.
- Detaillierte Informationen zum Ablauf der Beantragung finden Sie auf unserer Seite Beantragung eines E-Visas.
- Bei Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie uns per E-Mail: [email protected]
- Frühestens 90 Tage vor Ankunft beantragbar. Die Gebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.
- Nach erfolgter Zahlung sind keine Korrekturen mehr möglich. Bei Fehlern: neuer Antrag, neue Zahlung.
- Bearbeitungszeit: 15 Werktage ab Zahlung, unabhängig von der Dringlichkeit der Reise.
- Das Königlich Thailändische Generalkonsulat Frankfurt am Main behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und/oder ein persönliches Interview anzufordern.
- Antragsteller, die gefälschte Dokumente einreichen, können lebenslang von der Einreise in das Königreich Thailand ausgeschlossen werden; es gelten die Höchststrafen nach geltendem Recht.
- Detaillierte Informationen zum Ablauf der Beantragung finden Sie auf unserer Seite Beantragung eines E-Visas.
- Bei Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie uns per E-Mail: [email protected]
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Königlich Thailändisches Generalkonsulat
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Frankfurt am Main
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
(+49) 69-69 868 0
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