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Visa für den Aufenthalt bei Familie
Aufenthalt bei einer nicht-thailändischen Familie, die in Thailand lebt (mehr als 60 Tage)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Persönliche Daten einer Familie in Thailand, z.B. Personalausweis, Reisepass und Visumseite oder Aufenthaltserlaubnis in Thailand
6. Nachweis der Beziehung zu einer Familie in Thailand (z.B. Geburtsurkunde)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Aufenthalt bei einer thailändischen Familie, die in Thailand lebt (mehr als 60 Tage)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise mit einem monatlichen Einkommen von mindestens 40.000 THB oder einem Kontostand von mindestens 400.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Persönliche Daten einer Familie in Thailand, z.B. Personalausweis, Reisepass und Visumseite oder Aufenthaltserlaubnis in Thailand
6. Nachweis der Beziehung zu einer Familie in Thailand (z.B. Geburtsurkunde)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Familienangehörige oder Abhängige von Diplomaten / Beamten mit Sitz in Thailand
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Verbale Note des entsendenden Staates oder einer internationalen Organisation oder Schreiben einer thailändischen Behörde
6. Persönliche Daten einer Familie in Thailand, z.B. Personalausweis, Reisepass und Visumseite oder Aufenthaltserlaubnis in Thailand
7. Nachweis der Beziehung zu einer Familie in Thailand (z.B. Geburtsurkunde)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
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Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Frankfurt am Main
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Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
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