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Höflichkeitsvisa
Eingeladen von der königlich-thailändischen Regierung
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Verbale Note des entsendenden Staates oder einer internationalen Organisation oder Einladungsschreiben
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (1 Monat)
Mehrfache Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (1 Monat)
Mehrfache Einreise (3 Monate)
Gebühr
Gebührenfrei
Gebührenfrei
Andere Zwecke
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Verbale Note des entsendenden Staates oder einer internationalen Organisation oder Einladungsschreiben
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (1 Monat)
Mehrfache Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (1 Monat)
Mehrfache Einreise (3 Monate)
Gebühr
Gebührenfrei
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Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
(+49) 69-69 868 0
(+49) 69-69 86 8 228