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Anmeldung einer Geburtburt

Wer den antrag stellen kann

Rechtsgrundlage: Ministerialverordnung über die Registrierung von Geburten und Todesfällen außerhalb des Königreichs B.E. 2562 (2019), Artikel 3

Eine der folgenden Personen muss den Antrag stellen:

  1. Der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund des Kindes
  2. Eine Betreuungsperson oder Mitarbeitende einer Fürsorgeeinrichtung, falls das Kind von Vater oder Mutter verlassen wurde oder falls diese verstorben sind
  3. Das Kind selbst, wenn es 15 Jahre oder älter ist
  4. Eine vom Außenministerium bestimmte Person
  5. Eine Person mit Vollmacht von einer der oben genannten Personen

 

So vereinbaren sie einen termin

  1. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und die unten aufgeführten Unterlagen per E-Mail an [email protected] zur Prüfung.
  2. Nach Bestätigung der Vollständigkeit erhalten Sie per E-Mail einen Termin.
  3. Bringen Sie die Originaldokumente zum Termin mit.

Fragen? Rufen Sie an unter 069 698 68 213 (Mo-Fr, 14.00-17.00 Uhr, außer an Feiertagen des Generalkonsulats) oder schreiben Sie an [email protected].

 

Erforderliche unterlagen

  • Original des Antragsformulars (Download auf dieser Seite)
  • Deutsche Geburtsurkunde, beglaubigt von der zuständigen deutschen Behörde, mit thailändischer Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer, sowie Identitätsnachweis des Antragstellers, falls vorhanden
  • Thailändischer Personalausweis oder Reisepass (bei thailändischer Staatsangehörigkeit)
  • Reisepass (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
  • Heirats- oder Scheidungsurkunde der Eltern, falls zutreffend
  • Adressnachweis der Eltern in Thailand, falls vorhanden (z. B. thailändischer Personalausweis oder Hausregister)

Bei vertretung durch eine bevollmächtigte person

  • Vollmachtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der vollmachtgebenden Person
  • Eine Kopie des thailändischen Reisepasses oder Personalausweises der Mutter
  • Eine Kopie des thailändischen Reisepasses oder Personalausweises des Vaters (falls thailändisch), oder eine Kopie des deutschen Reisepasses / eines gültigen Identitätsnachweises (falls der Vater deutsch oder anderer Staatsangehörigkeit ist)

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

 

Gebühr

Gebührenfrei.


Anmeldung Ihres Kindes in Thailand

Ihr Kind ist in Thailand wie folgt anzumelden:

  1. Sprechen Sie für eine Anmeldung persönlich in Ihrem zuständigen Bezirksamt in Thailand vor und legen Sie dem zuständigen Sachbearbeiter die thailändische Geburtsurkunde mit dem thailändischen oder deutschen Reisepass vor.
  2. Der zuständige Sachbearbeiter kann für die Anmeldung je nach Erforderlichkeit weitere Dokumente verlangen.
  3. Vergessen Sie nicht, nach der Anmeldung Ihres Kindes eine Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister zu beantragen, um diese bei Bedarf in Deutschland zu verwenden.

Beantragung eines thailändischen Reisepass (E-Pass) in Thailand

Erst nach der Anmeldung Ihres Kindes in Thailand und durch Vorlage einer Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister können Sie Ihrem Kind einen Reisepass beantragen. Siehe dazu Informationen unter Passangelegenheiten: elektronischer Reisepass (E-Pass).