37 view
🇹🇭
Ehemalige thailändische Staatsangehörige (Former Thai National)
Für Personen, die ihre thailändische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben
Thailändische Staatsangehörige, die ihre thailändische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben
Erforderliche Dokumente
1. Biodata-Seite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von nicht weniger als 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Nachweis der ehemaligen thailändischen Staatsbürgerschaft
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
TOP
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
(+49) 69-69 868 0
(+49) 69-69 86 8 228