846 view

Andere Visa
Um an einer Sitzung mit einer thailändischen Regierungsbehörde teilzunehmen
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben der thailändischen Regierungsbehörde oder Note Verbale des einladenden Staates oder der eingeladenen internationalen Organisation
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Teilnehmer am Programm der Thailand International Cooperation Agency (TICA)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben der Thailand International Cooperation Agency (TICA)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Friedenskorps (nur US-Inhaber von gewöhnlichen Pässen)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben des Friedenskorps
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Als Teilnehmer oder Zeuge am Gerichtsverfahren
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Dokument, das die einmalige Teilnahme am Gerichtsverfahren (Einmalige Einreise) oder die geplante Teilnahme an einer Reihe von Gerichtsverfahren (Mehrfache Einreise) ausweist
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Mehrfache Einreise (1 Jahr)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Mehrfache Einreise (1 Jahr)
Gebühr
70 EUR (Einmalige Einreise)
175 EUR (Mehrfache Einreisen)
70 EUR (Einmalige Einreise)
175 EUR (Mehrfache Einreisen)
Haushälter/in eines Diplomaten
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Note Verbale vom sendenden Staat und der internationalen Organisation mit Angabe der Beschäftigungsdetails
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Freiwilligenarbeit bei einer Regierungsbehörde/einem staatlichen Unternehmen (ohne Gehalt)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Bestätigungsschreiben der Freiwilligenarbeit von einer Regierungsbehörde oder einem staatlichen Unternehmen
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Freiwilligenarbeit bei einer in Thailand registrierten Stiftung oder einem Verein (ohne Gehalt)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Bestätigungsschreiben der Freiwilligenarbeit von einer registrierten Stiftung oder einem Verein
6. Registrierungsnachweis der Stiftung oder des Vereins zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Unterzeichners
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Freiwilligenarbeit bei einer ausländischen Stiftung oder einem ausländischen Verein mit Genehmigung zur Tätigkeit in Thailand (ohne Gehalt)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Bestätigungsschreiben der Freiwilligenarbeit von einer ausländischen Stiftung oder einem ausländischen Verein mit Genehmigung zur Tätigkeit in Thailand
6. Nachweis der Genehmigung für die ausländische Stiftung oder den ausländischen Verein zur Tätigkeit in Thailand zusammen mit einer Kopie des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis des Unterzeichners
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Wichtige Hinweise
- Anträge NUR online über https://www.thaievisa.go.th Keine Papieranträge, weder per Post noch persönlich.
- Frühestens 90 Tage vor Ankunft beantragbar. Die Gebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.
- Nach erfolgter Zahlung sind keine Korrekturen mehr möglich. Bei Fehlern: neuer Antrag, neue Zahlung.
- Bearbeitungszeit: 15 Werktage ab Zahlung, unabhängig von der Dringlichkeit der Reise.
- Das Königlich Thailändische Generalkonsulat Frankfurt am Main behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und/oder ein persönliches Interview anzufordern.
- Antragsteller, die gefälschte Dokumente einreichen, können lebenslang von der Einreise in das Königreich Thailand ausgeschlossen werden; es gelten die Höchststrafen nach geltendem Recht.
- Detaillierte Informationen zum Ablauf der Beantragung finden Sie auf unserer Seite Beantragung eines E-Visas.
- Bei Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie uns per E-Mail: [email protected]
- Frühestens 90 Tage vor Ankunft beantragbar. Die Gebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.
- Nach erfolgter Zahlung sind keine Korrekturen mehr möglich. Bei Fehlern: neuer Antrag, neue Zahlung.
- Bearbeitungszeit: 15 Werktage ab Zahlung, unabhängig von der Dringlichkeit der Reise.
- Das Königlich Thailändische Generalkonsulat Frankfurt am Main behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und/oder ein persönliches Interview anzufordern.
- Antragsteller, die gefälschte Dokumente einreichen, können lebenslang von der Einreise in das Königreich Thailand ausgeschlossen werden; es gelten die Höchststrafen nach geltendem Recht.
- Detaillierte Informationen zum Ablauf der Beantragung finden Sie auf unserer Seite Beantragung eines E-Visas.
- Bei Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie uns per E-Mail: [email protected]
TOP
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
(+49) 69-69 868 0
(+49) 69-69 86 8 228