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Ruhestand
Ruhestand (Rentner im Alter von 50 Jahren oder älter mit staatlicher Rente, der sich nicht länger als 90 Tage in Thailand aufhalten möchte)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
   - Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB oder ein aktuelles Guthaben von 800.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief

Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer

90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)

Gebühr
70 EUR
Langzeitaufenthalt (O-A) für Ausländer ab 50 Jahren*
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Nachweis des ständigen Wohnsitzes im Land, in dem der Antrag gestellt wird
   Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein Visum beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
   - Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzieller Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens 65.000 THB oder eines aktuellen Kontostands von 800.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Ein ärztliches Attest aus dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, das keine verbotenen Krankheiten gemäß der Ministerialverordnung Nr. 14 (B.E. 2535) zeigt (Attest darf nicht älter als drei Monate sein) (Formular)
6. Ausländische Versicherungspolice gemäß den Vorgaben der Office of Insurance Commission und Health Insurance of Thailand, ausgefüllt, unterschrieben und vom Versicherungsunternehmen gestempelt. Das Formular kann unter https://longstay.tgia.org heruntergeladen werden (Formular)
7. Krankenversicherung von einem thailändischen oder ausländischen Versicherer für allgemeine Krankheiten, einschließlich COVID-19, mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 THB
8. Nachweis über die polizeiliche Unbedenklichkeit aus dem Herkunftsland oder dem Land, in dem der Antrag gestellt wird
   - Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ)

Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer

1 Jahr
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreise (1 Jahr)

Gebühr
175 EUR
Langzeitaufenthalt (10 Jahre) für Ausländer ab 50 Jahren* und Familie (O-X)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Nachweis des ständigen Wohnsitzes im Land, in dem der Antrag gestellt wird
   Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein Visum beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt am Main beantragen. Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft/Generalkonsulat stellen. Der Wohnsitz in Deutschland kann je nach Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
   - Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzieller Nachweis eines Festgeldkontos mit mindestens 3.000.000 THB oder mindestens 1.800.000 THB zusammen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 1.200.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Ein ärztliches Attest aus dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, das keine verbotenen Krankheiten gemäß der Ministerialverordnung Nr. 14 (B.E. 2535) zeigt (Attest darf nicht älter als drei Monate sein) (Formular)
6. Ausländische Versicherungspolice gemäß den Vorgaben der Office of Insurance Commission und Health Insurance of Thailand, ausgefüllt, unterschrieben und vom Versicherungsunternehmen gestempelt. Das Formular kann unter https://longstay.tgia.org heruntergeladen werden (Formular)
7. Krankenversicherung von einem thailändischen Versicherer mit einem ambulanten Leistungssatz von mindestens 40.000 THB und einem stationären Leistungssatz von mindestens 400.000 THB
8. Nachweis über die polizeiliche Unbedenklichkeit aus dem Herkunftsland (falls der Antragsteller einen ständigen Wohnsitz in einem anderen Land hat, sind entsprechende Dokumente aus beiden Ländern erforderlich)
   - Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ)
9. Lebenslauf

Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer

5 Jahre
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreise (5 Jahre)

Gebühr
350 EUR
Rentner ab 50 Jahren mit einer jährlichen Rente oder stabilem Einkommen
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille (Beispiel)
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
   - Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
   - Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Qualifikationsnachweis vom Thailand Board of Investment (BOI) (gültig nur 60 Tage ab Ausstellungsdatum)

Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer

10 Jahre
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreise (10 Jahre)

Gebühr
1.750 EUR
Wichtige Hinweise
- Anträge NUR online über https://www.thaievisa.go.th Keine Papieranträge, weder per Post noch persönlich.
- Frühestens 90 Tage vor Ankunft beantragbar. Die Gebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.
- Nach erfolgter Zahlung sind keine Korrekturen mehr möglich. Bei Fehlern: neuer Antrag, neue Zahlung.
- Bearbeitungszeit: 15 Werktage ab Zahlung, unabhängig von der Dringlichkeit der Reise.
- Das Königlich Thailändische Generalkonsulat Frankfurt am Main behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und/oder ein persönliches Interview anzufordern.
- Antragsteller, die gefälschte Dokumente einreichen, können lebenslang von der Einreise in das Königreich Thailand ausgeschlossen werden; es gelten die Höchststrafen nach geltendem Recht.
- Detaillierte Informationen zum Ablauf der Beantragung finden Sie auf unserer Seite Beantragung eines E-Visas.
- Bei Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie uns per E-Mail: [email protected]