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Anmeldung eines Sterbefalls

 

Wer den antrag stellen kann

Rechtsgrundlage: Ministerialverordnung über die Registrierung von Geburten und Todesfällen außerhalb des Königreichs B.E. 2562 (2019), Artikel 5

Eine der folgenden Personen muss den Antrag stellen:

  1. Der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund der verstorbenen Person
  2. Der Ehepartner oder die Ehepartnerin der verstorbenen Person
  3. Ein Nachkomme der verstorbenen Person
  4. Eine vom Außenministerium bestimmte Person
  5. Eine Person mit Vollmacht von einer der oben genannten Personen

 

So vereinbaren sie einen termin

  1. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und die unten aufgeführten Unterlagen per E-Mail an [email protected] zur Prüfung.
  2. Falls Sie die Asche für eine religiöse Zeremonie nach Thailand mitnehmen möchten, geben Sie dies bitte in der E-Mail an.
  3. Nach Bestätigung der Vollständigkeit erhalten Sie per E-Mail einen Termin.
  4. Bringen Sie die Originaldokumente zum Termin mit.

Fragen? Rufen Sie an unter 069 698 68 213 (Mo-Fr, 14.00-17.00 Uhr, außer an Feiertagen des Generalkonsulats) oder schreiben Sie an [email protected].

 

Erforderliche unterlagen

  • Original des Antragsformulars, möglichst vollständig ausgefüllt (z. B. Wohnort vor dem Tod, Beruf, Art der Bestattung wie Feuer- oder Erdbestattung, Ort der Einäscherung, Aufenthaltsdauer am Sterbeort) - Formular herunterladen
  • Deutsche Sterbeurkunde oder anderer Nachweis bzw. wissenschaftlicher Beleg zum Tod, beglaubigt von der zuständigen deutschen Behörde, mit thailändischer Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer
  • Identitätsnachweis der verstorbenen Person, z. B. Personalausweis oder Reisepass, falls vorhanden
  • Identitätsnachweis der antragstellenden Person, z. B. Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Beziehung zwischen der antragstellenden Person und der verstorbenen Person, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Hausregister
  • Vollmachtsurkunde, falls die antragstellende Person unter Vollmacht handelt, mit Identitätsnachweis beider Parteien

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

 

Gebühr

Gebührenfrei.