32 view

Visa für religiöse Aktivitäten
Religiöse Aktivitäten
Missionarische Arbeit oder andere religiöse Aktivitäten mit Genehmigung einer relevanten Regierungsbehörde (R-A)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben vom Ministerium für religiöse Angelegenheiten und der Einwanderungsbehörde
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreise (1 Jahr)
Mehrfache Einreise (1 Jahr)
Gebühr
175 EUR
175 EUR
Missionarische Arbeit oder andere religiöse Aktivitäten mit Genehmigung einer relevanten Regierungsbehörde (R)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben vom Ministerium für religiöse Angelegenheiten
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Einmalige Einreise (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
TOP
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
(+49) 69-69 868 0
(+49) 69-69 86 8 228