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วันที่ปรับปรุงข้อมูล 1 Nov. 2022

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Terminreservierung bei der Legalisierungsabteilung
(Beglaubigung von Dokumenten, Vollmacht, Bescheinigungen)

 

Um einen Termin zu reservieren, bitte HIER klicken.

 

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Allgemeine Bedingungen bei der Terminreservierung bei der Legalisierungsabteilung

Lesen Sie bitte die folgenden Allgemeinbedingungen gründlich, bevor Sie sie akzeptieren müssen, um einen Termin reservieren zu können:

  1. Dieses Reservierungssystem ist nur für die Antragstellung auf einen elektronischen Reisepass oder die Antragstellung bei der Legalisierungsabteilung gedacht und kann nicht für andere konsularische Angelegenheiten verwendet werden.
  2. Für jede Person muss ein Termin reserviert werden (ein Termin pro Person).
  3. Sie können nur einen Termin reservieren.
  4. Für den Zugang zum Terminreservierungssystem müssen Sie sich zuerst registrieren (auf "Register" unten links klicken) und für den Benutzname (Username) entweder Ihre gültige 13-stellige Personenkennziffer oder Reisepassnummer benutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Registrierung alle Daten richtig geschrieben haben. Diese Daten benötigen Sie, um sich dann einzuloggen.
  5. Sie müssen beim Generalkonsulat persönlich erscheinen und min. 10 Minuten vor dem reservierten Termin beim Generalkonsulat eintreffen. Kommen Sie verspätet an, gilt dies als Absage.
  6. Ist die Reservierung unvollständig, werden Sie zum von Ihnen reservierten Termin nicht zur Vorsprache zugelassen.
  7. Das Generalkonsulat wird die Reservierungsdaten, die es in seinem Terminreservierungssystem vorfindet, als Grundlage für die Annahme von Anträgen zu den jeweiligen reservierten Terminen verwenden. Befindet sich Ihre Reservierung nicht im Terminreservierungssystem des Generalkonsulats (aus welchem Grund auch immer), können Sie Ihre Reservierung nicht geltend machen.
  8. Das Generalkonsulat behält sich vor, eine Reservierung abzulehnen, wenn sie unter falscher Personenkennziffer, falschem Namen oder unter einem Namen, der nicht mit dem im aktuellen Melderegister identisch ist erfolgt.
  9. Das Generalkonsulat behält sich vor, Antragsteller, die nicht zum reservierten Termin erscheinen, abzulehnen.
  10. Das Generalkonsulat behält sich vor, Antragsteller, die ohne Termin erscheinen, abzulehnen.
  11. Das Generalkonsulat behält sich vor, Ihren Antrag abzulehnen, wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind und obwohl Sie zu dem über dieses Terminreservierungssystem reservierten Termin beim Generalkonsulat erscheinen.

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