Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 9 Nov. 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 9 Nov. 2023

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Non-Immigrant (B - Sport-related activities (Trainers/Coach/Instructor/etc.))

 

Purpose of visit

Reisezweck

Sport-related activities (Trainers/Coach/Instructor/etc.)

Sportbezogene Tätigkeiten (Trainer/Coach/Instruktor/etc.)

 

Voraussetzungen

Diese Art von Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in das Königreich Thailand einreisen wollen, um dort sportbezogene Tätigkeiten z.B. als Tranier/Coach/Instruktor auszuüben. Es erlaubt dem Visuminhaber die erstmalige Einreise nach Thailand als Angestellter mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

• Der Antragsteller kann seinen Aufenthalt bei der Immigrationsbüro in Thailand verlängern, nachdem er seine Arbeitserlaubnis erhalten hat.

 

Visa-Gültigkeit

Aufenthaltsdauer im Königreich

Gebühr

3 Monate (einmalige Einreise)

90 Tage pro Einreise

70 Euro (einmalige Einreise)

 

Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
  1. Biodata page of passport or travel document
    Personaldatenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
    * After successful completion of the upload, your biographic information will be populated in the corresponding fields of the application. Please correct / edit your personal information if the data is incorrect.
    Make sure that your personal details in the relevant fields of the e-visa application are correct: first name, other first names, family name, date of birth, nationality, passport validity and passport number. Otherwise, your application will be rejected and the fee will not be refunded.
    * Vergewissern Sie sich, dass Ihre persönlichen Daten in den entsprechenden Feldern des E-Visum-Antrags korrekt sind: Vorname, weitere Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Gültigkeitsdauer des Reisepasses und Reisepassnummer. Andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt und die Gebühr wird nicht erstattet.


  2. Photograph taken within the last six months
    Passbild (nicht älter als 6 Monate)
    * Please note that the photograph has to be taken in an appropriate outfit. Otherwise your visa application will be rejected.
    * Beachten Sie bitte, dass das Passbild in einer angemessenen Bekleidung aufgenommen sein muss. Ansonsten wird Ihr Visumantrag abgelehnt.

  3. Document indicating current location
    Nachweis des Wohnsitzes
    - Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland
    - Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung

  4. Financial evidence: amount of no less than 30,000 THB (750 EUR), e.g. bank statements, sponsorship letter
    Vermögensnachweis: Betrag von mindestens 30.000 THB (750 EUR) z.B. Kontoauszüge, Verpflichtungserklärung

  5. WP3 (An approval letter from the Ministry of Labour) In case that visa applicant is currently working in a company in Thailand and need to renew the Non-Immigrant B Visa, a work permit will be required instead of WP3. *Japanese is waived from the requirement to submit WP3
    WP3 (Genehmigungsschreiben des Arbeitsministeriums). Falls der Antragsteller derzeit in einem Unternehmen in Thailand arbeitet und das Non-Immigrant-B-Visum verlängern muss, wird anstelle des WP3 eine Arbeitserlaubnis benötigt. (Japaner sind von der Pflicht zur Vorlage von WP3 befreit.)
 

 

Für Ehepartner/Kinder

Begleitende Familienmitglieder (Ehepartner / Kinder) des Antragstellers haben die Möglichkeit, ein Non-Immigrant Visa (O - non-Thai Family) zu beantragen.

• Nur einmalige Einreise (wie der Antragsteller). 

• 90 Tage Aufenthalt erlaubt

• Verlängerbar bei dem Immigrationsbüro in Thailand, nachdem die Hauptperson (Non-Immigrant B Antragsteller) seine / ihre Arbeitserlaubnis erhalten hat.

 

Hinweise

• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats

• Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.

• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise

• Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden.
→ weitere Infos auf http://www.immigration.go.th