วันที่นำเข้าข้อมูล 17 Nov. 2022
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 17 Nov. 2022
Allgemeine Hinweise
Thailändische Staatsbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, können, falls sie aus wichtigen Gründen dafür nicht persönlich nach Thailand fliegen können, vom Generalkonsulat eine Vollmacht zur Erledigung ihrer Angelegenheiten oder zur Besorgung von Dokumenten ausstellen lassen.
Sie müssen dazu beim Generalkonsulat persönlich den Antrag auf Vollmachtserteilung stellen (Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.), wobei sie auf Folgendes achten müssen:
Weitere Dokumente (z. B. Nachweis über die Namensänderung) können je nachdem verlangt werden.
Die Anzahl der einzureichenden Fotokopien der oben genannten Basisdokumente hängt davon ab, bei wie vielen Behörden die Wünsche des Antragstellers vorgenommen werden. In der Regel werden pro Behörde jeweils zwei Fotokopien der genannten Basisdokumente benötigt. Dies gilt auch für zusätzliche Dokumente, die je nach Fall vorgelegt werden müssen. Jede Fotokopie muss vom Antragsteller als eigene Beglaubigung unterschrieben werden.
*Antragsteller müssen vorab einen Termin bei der Legalisierungsabteilung vereinbaren. Klicken Sie HIER, um einen Termin zu reservieren.
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr