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วันที่นำเข้าข้อมูล 7 März 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 März 2023

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Ausstellung von thailändischen Sterbeurkunden

 

Thailändische Staatsbürger

Für thailändische Staatsbürger, die in Deutschland verstorben sind, sollen die Verwandten (darunter Ehepartner, Eltern, Geschwister etc.) beim Generalkonsulat melderechtlich den Sterbefall anzeigen. Hierfür wird vom Generalkonsulat eine thailändische Sterbeurkunde ausgestellt.

Für die Todesanzeige (auch per Post möglich) müssen folgende Dokumente eingereicht und folgende Angaben gemacht werden:

  • Ausgefüllter und vom Antragsteller unterzeichneter Antrag (auf thailändisch)
  • Eine Kopie des Reisepasses, Personalausweises und Meldebescheinigung in Deutschland des Antragstellers/der Antragstellerin.
  • Todesbescheinigung mit der genauen Todesursache (vertraulicher Teil)
  • deutsche Sterbeurkunde
  • thailändischer Reisepass des/der Verstorbenen im Original sowie 1 Kopie
  • 1 Kopie des thailändische Hausregisters des/der Verstorbenen
  • Angabe über den Beruf des/der Verstorbenen
  • 1 Kopie der Angabe über den Wohnort vor dem Tod (z.B. eine Meldebescheinigung in Deutschland)
  • 1 Kopie der Angabe über den Sterbeort und die Aufenthaltsdauer im Sterbeort (z.B. eine Bestätigung vom Krankenhaus)
  • 1 Kopie der Angabe über die Art und den Ort der Bestattung (z.B. eine Einäscherungsbescheinigung)
  • ein mit 4,25 Euro (DIN A4) frankierten Rückumschlag 
  • Die Gebühr für die beglaubigte Kopie(n) der thailändischen Sterbeurkunde : 15,- Euro pro Exemplar (nur in bar)

Oft wird die Urne der Verstorbenen nach Thailand überführt. Dafür wird eine Bescheinigung zur Überführung benötigt. Diese Bescheinigung stellt das Generalkonsulat in der Regel nur im Zusammenhang mit der Ausstellung einer thailändischen Sterbeurkunde aus.

Die Ausstellung der Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand ist kostenpflichtig. Die Gebühr hierfür beträgt 15,- Euro.
Die Ausstellung einer originalen thailändischen Sterbeurkunde ist dagegen gebührenfrei. (nur die beglaubigte Kopie ist kostenpflichtig)

Deutsche Staatsbürger, die mit Thailändern verheiratet sind

ThailänderInnen, die die Urne ihrer deutschen Ehepartner in Thailand beisetzen möchten, benötigen eine Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand. Diese Bescheinigung kann formlos mit folgenden erforderlichen Unterlagen beantragt werden:

  • Eine Kopie des Reisepasses und Personalausweises des Antragsteller/der Antragstellerin
  • deutsche Sterbeurkunde im Original
  • 1 Fotokopie des Personalausweises und Personalausweises des/der Verstorbenen
  • 1 Fotokopie des Reisepasses und Personalausweises vom thailändischen Ehepartner
  • 1 Kopie der Heiratsurkunde
  • 1 Kopie der Einäscherungsbestätigung
  • Bestätigung von einem Tempel in Thailand, bei dem die Urne beigesetzt werden kann. In der Regel ist das Schreiben von der Tempel-Verwaltung bzw. von einem hohen Mönch, der den Tempel leitet
  • ein mit 4,25 Euro (DIN A4) frankierter Rückumschlag 
  • Die Gebühr für die Bescheinigung zur Überführung der Urne nach Thailand beträgt 15,- Euro und ist nur in BAR zu entrichten.