วันที่นำเข้าข้อมูล 7 März 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 Apr. 2026
Geburtsanzeige
Bitte beachten Sie: Zu erledigen, bevor die Ausstellung einer thailändischen Geburtsurkunde beantragt werden kann!
Eltern, die in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet haben, müssen zunächst ihre deutsche Original-Heiratsurkunde (Eheurkunde) beim zuständigen Regierungspräsidium oder der zuständigen Bezirksregierung legalisieren lassen und diese anschließend von einem gerichtlich bevollmächtigten Dolmetscher der thailändischen Sprache in Deutschland ins Thailändische übersetzen lassen.
Senden Sie anschließend die vom Regierungspräsidium oder der Bezirksregierung legalisierte Original-Heiratsurkunde (Eheurkunde) und deren Originalübersetzung ins Thailändische zur Legalisierung per Post an die Legalisierungsabteilung des thailändischen Generalkonsulats. Sobald Sie diese beiden Originaldokumente vom thailändischen Generalkonsulat legalisiert per Post zurückerhalten haben, fertigen Sie von beiden Dokumenten Kopien an und nutzen diese um danach erst die Ausstellung einer thailändischen Geburtsurkunde nach thailändischem Recht zu beantragen.
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Wenn die thailändische Ehepartnerin / der thailändische Ehepartner die Ehe nach deutschem Recht bereits bei einem thailändischen Bezirksamt in Thailand registriert hat und somit bereits über die dafür erforderliche, vom thailändischen Konsulat bereits legalisierte, deutsche Heiratsurkunde und eine, ebenfalls vom thailändischen Konsulat bereits legalisierte, thailändische Übersetzung davon verfügt, können Kopien von diesen beiden Dokumenten angefertigt und für die Beantragung einer thailändischen Geburtsurkunde für das Kind eingereicht werden, ohne dass erneute Legalisierungen durch das thailändische Generalkonsulat erforderlich sind.
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Sind die Eltern nicht verheiratet (nur wenn die Mutter thailändische Staatsbürgerin ist), muss vor der Beantragung einer thailändischen Geburtsurkunde für das Kind eine Vaterschaftsanerkennung eingeholt werden, welche dann vom zuständigen Regierungspräsidium oder der zuständigen Bezirksregierung legalisiert werden muss. Diese original Vaterschaftsanerkennung ist anschließend von einem gerichtlich bevollmächtigten Dolmetscher der thailändischen Sprache in Deutschland ins Thailändische zu übersetzen. Senden Sie anschließend die vom Regierungspräsidium oder der Bezirksregierung legalisierte original Vaterschaftsanerkennung und deren Originalübersetzung ins Thailändische zur Legalisierung per Post an die Legalisierungsabteilung des thailändischen Generalkonsulats. Sobald Sie diese beiden Originaldokumente vom thailändischen Generalkonsulat legalisiert per Post zurückerhalten haben, fertigen Sie von beiden Dokumenten Kopien an und nutzen diese um danach erst die Ausstellung einer thailändischen Geburtsurkunde nach thailändischem Recht zu beantragen.
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Geburtsanzeige nach thailändischem Recht
Jeder thailändische Staatsbürger, dessen Kind in Deutschland geboren ist, kann beim thailändischen Generalkonsulat die Geburt seines Kindes anzeigen. Diese Anzeige dient zur Erlangung der thailändischen Staatsbürgerschaft und resultierend daraus zur Beschaffung eines thailändischen Reisepasses (Antragstellung auf einen thailändischen Reisepass erst nach der Anmeldung des Kindes in Thailand möglich).
Persönliche Geburtsanzeige beim Generalkonsulat
(Das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt am Main nimmt Anträge von Personen mit Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen entgegen.
Die Geburtsanzeige erfolgt nur durch persönliche Antragstellung des thailändischen Elternteils.
Liste der Unterlagen, die zum Antrag (Vordruck: Geburtsanzeige_Thai) vorgelegt werden müssen:
Der Antragsteller muss alle erforderlichen Unterlagen (einschließlich des originalen Antragsformulars) vorab per Post an das Generalkonsulat übersenden. Nach der Überprüfung der Unterlagen wird die zuständige Abteilung den Antragsteller kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Der Antrag muss auf thailändisch ausgefüllt werden. (außer den Feldern für den jeweiligen Vor- und Nachnamen, als auch das Adressfeld, für die Adresse in Deutschland, diese Felder müssen jeweils in englisch ausgefüllt werden)
Befragungsbogen falls die Geburt des Kindes vor dem 25.02.1992 erfolgt ist (Die Originaldokumente sind zusammen mit dem Antrag einzureichen.)
o Mit Daten des thailändischen Elternteils auf thailändisch auszufüllen
(Außer der Adresse in Deutschland, diese ist in englischer Schreibweise einzutragen)
o Seite 1 - Ort und Datum nicht ausfüllen
o Seite 4 - Punkt 12 (Hiermit bestätige ich,) ….. auf thailändisch auszufüllen :
“dass es sich bei Hr./ Fr. …… (Namen des Kindes), um mein leibliches Kind handelt.”
o Seite 4 - Vorab keine Unterschrift leisten, diese muss vor Ort im thailändischen Konsulat erfolgen.
Anmeldung Ihres Kindes in Thailand
Ihr Kind ist in Thailand wie folgt anzumelden:
Beantragung eines thailändischen Reisepass (E-Pass) in Thailand
Erst nach der Anmeldung Ihres Kindes in Thailand und durch Vorlage einer Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister können Sie Ihrem Kind einen Reisepass beantragen. Siehe dazu Informationen unter Passangelegenheiten: elektronischer Reisepass (E-Pass).
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr