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วันที่นำเข้าข้อมูล 7 März 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 4 Okt. 2024

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Geburtsanzeige

 

Geburtsanzeige nach thailändischem Recht

Jeder thailändische Staatsbürger, dessen Kind in Deutschland geboren ist, kann beim thailändischen Generalkonsulat die Geburt seines Kindes anzeigen. Diese Anzeige dient zur Erlangung der thailändischen Staatsbürgerschaft und resultierend daraus zur Beschaffung eines thailändischen Reisepasses (Antragstellung auf einen thailändischen Reisepass erst nach der Anmeldung des Kindes in Thailand möglich).


Persönliche Geburtsanzeige beim Generalkonsulat
(Das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt am Main nimmt Anträge von Personen mit Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen entgegen.

Die Geburtsanzeige erfolgt nur durch persönliche Antragstellung der Eltern, wobei

  • die beiden Elternteile, die das gemeinsame Sorgerecht haben bzw. teilen, beim thailändischen Generalkonsulat persönlich erscheinen müssen.
  • der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, muss persönlich erscheinen, wobei ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden muss. Dieser Nachweis darf bei der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.

Liste der Unterlagen, die zum Antrag (Vordruck: Geburtsanzeige_Thai) vorgelegt werden müssen:

Antragsteller muss vorab die erforderlichen Unterlagen per Post an das Generalkonsulat zusenden. Nach der Überprüfung der Unterlagen wird die zuständige Abteilung den Antragsteller kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

  1. 1 Kopie der von der deutschen Behörde legalisierten Geburtsurkunde des Kindes (siehe dazu Liste deutscher Behörden für die LegalisierungBitte beachten Sie, dass die Geburtsbescheinigung nicht akzeptiert wird. (Eine Übersetzung ins Thailändische ist nicht nötig)
  2. 1 Kopie des offiziellen Nachweises über den Namen des Krankenhauses, die Geburtszeit und das Geburtsgewicht des Kindes.
  3. Erforderliche Unterlagen abhängig von folgenden Fällen:

    3.1 Die Eltern sind verheiratet und das Kind ist nach der Eheschließung geboren.

    - 1 Kopie der internationalen Heiratsurkunde der Eltern mit der thailändischen Übersetzung (im Fall der Heirat nach deutschem Recht), die von dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main bereits beglaubigt ist oder 1 Kopie der thailändischen Heiratsurkunde, (im Fall der Heirat nach thailändischem Recht)

    3.2 Die Eltern sind geschieden.
    1) 1 Kopie der internationalen Heiratsurkunde der Eltern mit der thailändischen Übersetzung (im Fall der Heirat nach deutschem Recht), die von dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main bereits beglaubigt ist oder 1 Kopie der thailändischen Heiratsurkunde, (im Fall der Heirat nach thailändischem Recht)
    2) 1 Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils mit Angaben über die Sorgerechtserklärung, die vom Landgericht legalisiert ist, mit der thailändischen Übersetzung, die von dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beglaubigt ist

    3.3 Die Eltern sind nicht verheiratet oder das Kind ist vor der Eheschließung geboren. (Die Mutter ist eine thailändische Staatsbürgerin.)
    1) 1 Kopie der Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung mit der thailändischen Übersetzung, die vom Regierungspräsidium legalisiert und ins Thailändische übersetzt ist. Die Bescheinigung in beiden Sprachen muss von dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt beglaubigt werden. 
    2) 1 Kopie der Sorgerechtsbescheinigung (Diese darf bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.), die vom Regierungspräsidium beglaubigt ist und eine thailändische Übersetzung. Die Bescheinigung in beiden Sprachen muss von dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt beglaubigt werden.

    3.4 Die Mutter ist eine Bürgerin anderer Nation und der Vater ist ein thailändischer Staatsbürger aber sind nicht verheiratet.
    Der Vater muss einen Antrag auf einer Anerkennung der Vaterschaft stellen - in Form von eines DNA-Tests bei einem Krankenhaus, das den JCI Standard erfüllt.

  4. 1 Kopie der thailändischen Geburtsurkunde jedes älteren Geschwisters (von den gleichen Eltern), falls vorhanden
  5. 1 Kopie des Reisepasses, des Personalausweises und des Hausregisters der Mutter mit dem geänderten Familiennamen nach Heirat oder Scheidung
  6. 1 Kopie des Reisepasses und des Personalausweises des Vaters. Ist der Vater thailändischer Staatsbürger, muss er auch sein thailändisches Hausregister vorlegen.
  7. 1 Kopie der deutschen Meldebestätigung der Eltern
  8. ein mit 4,25 Euro frankierter Rückumschlag (DIN A4)
  9. Gebühr für beglaubigte Fotokopien der Geburtsurkunde: 15,- Euro pro Exemplar (in bar beizufügen)

    *Weitere Dokumente können je nach Fall zusätzlich verlangt werden.

Anmeldung Ihres Kindes in Thailand

Ihr Kind ist in Thailand wie folgt anzumelden:

  1. Sprechen Sie für eine Anmeldung persönlich in Ihrem zuständigen Bezirksamt in Thailand vor und legen Sie dem zuständigen Sachbearbeiter die thailändische Geburtsurkunde mit dem thailändischen oder deutschen Reisepass vor.
  2. Der zuständige Sachbearbeiter kann für die Anmeldung je nach Erforderlichkeit weitere Dokumente verlangen.
  3. Vergessen Sie nicht, nach der Anmeldung Ihres Kindes eine Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister zu beantragen, um diese bei Bedarf in Deutschland zu verwenden.

Beantragung eines thailändischen Reisepass (E-Pass) in Thailand

Erst nach der Anmeldung Ihres Kindes in Thailand und durch Vorlage einer Abschrift aus dem Haus- oder Einwohnerregister können Sie Ihrem Kind einen Reisepass beantragen. Siehe dazu Informationen unter Passangelegenheiten: elektronischer Reisepass (E-Pass).