วันที่นำเข้าข้อมูล 1 Feb. 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 15 Aug. 2023
Eheschließung nach thailändischem Recht beim Generalkonsulat
Personen, die beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main einen Antrag auf Eheschließung stellen möchten, müssen einen Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen haben.
Mann und Frau müssen jeweils einen Antrag mit folgenden erforderlichen Unterlagen einreichen:
Falls geschieden, kommt noch eine Fotokopie der Scheidungsurkunde bzw. des Scheidungsurteils dazu.
Falls verwitwet, kommt noch eine Fotokopie der Sterbeurkunde des Ehepartners dazu.
Nach der erfolgreichen Überprüfung der Unterlagen wird ein Termin für die Eheschießung, die beim Generalkonsulat stattfindet, vereinbart.
Thailändische Antragsteller, die noch keine Ledigkeitsbescheinigung haben, können beim Generalkonsulat eine Vollmacht zur Beschaffung einer Ledigkeitsbescheinigung beantragen. Wichtige Hinweise für die Vollmachtserteilung finden Sie unter “Vollmachtserteilung“.
Beachten Sie hierbei wichtige Hinweise für die Namensführung nach thailändischem Recht.
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr