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วันที่นำเข้าข้อมูล 28 Juni 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 28 Juni 2023

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Vorgehensweise zur Beglaubigung des Arbeitsvertrags für Spezialitätenkoch/-köchin beim Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main

(gilt für Arbeitgeber oder Geschäfte, die sich in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen)

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1. Wenn Sie als Arbeitgeber den deutschen und thailändischen Musterarbeitsvertrag der Abteilung für Arbeitsangelegenheiten nehmen wollen:

     1.1 Laden Sie den deutschen und thailändischen Musterarbeitsvertrag von der Webseite herunter.

     1.2 Füllen Sie die deutschen und thailändischen Verträge (je 2 Exemplare) vollständig aus. Bitte beachten Sie dabei besonders den Mindestlohn eines Spezialitätenkochs, die Urlaubstage, die Arbeitszeit, die Überstunden, die Bedingungen an Arbeitsplatz und die Unterbringung. Die Bestimmungen des deutschen Arbeitsgesetzes bzw. des jeweils für Sie geltenden Tarigvertrags müssen dabei streng eingehalten werden.

           Zur Überprüfung senden Sie bitte vorab die ausgefüllten deutschen und thailändischen Arbeitsverträge an [email protected]

     1.3 Das Generalkonsulat wird die Verträge prüfen und Sie über das Ergebnis informieren. Sie können erst weiter vorgehen, wenn alles in Ordnung ist.

     1.4 Sie als Arbeitgeber unterschreiben die beiden deutschen Arbeitsverträge, die bereits von dem Generalkonsulat geprüft worden sind, vor dem Notar. Der Notar soll bestätigen, dass der Arbeitgeber eigenhändig unterzeichnet hat.

     1.5 Anschließend lassen Sie die beiden deutschen Arbeitsverträge vom unterzeichnungbefugten Präsidenten des zuständigen Gerichts (Landgerichts bzw. Amtgerichts) beglaubigen.

     1.6 Die deutschen und thailändischen Arbeitsverträge müssen zum Schluss von dem Generalkonsulat beglaubigt werden. Zur Beglaubigung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

           1.6.1 die vom Notar und Präsidenten des zuständigen Gerichts beglaubigten Arbeitsverträge in deutscher Sprache (2 Exemplare)

           1.6.2 die entsprechenden thailändischen Arbeitsverträge (2 Exemplare)

           1.6.3 eine einfache Kopie des deutschen und thailändischen Arbeitsvertrags zum Verbleib beim Generalkonsulat

           1.6.4 die Beglaubigungsgebühren in Höhe von 60,00 Euro in bar (für die Beglaubigung von 2 deutschen und 2 thailändischen Arbeitsverträgen, 1 Beglaubigung kostet 15,00 Euro)

           1.6.5 eine Kopie des Personalausweises und des Reisepasses des Arbeitgebers (für die Echtheit unterschreiben)

           1.6.6 eine Kopie des Gewerberegisterauszugs (für die Echtheit unterschreiben)

           1.6.7 eine Kopie des Personalausweises und des Reisepasses des Arbeitnehmers (für die Echtheit unterschreiben)

           1.6.8 einen ausgefüllten Antrag (Sie können auch einen formlosen Antrag stellen.)

     1.7 Sie können auch die Beglaubigung postalisch beantragen. Bitte legen Sie die Beglaubigungsgebühren (60,00 Euro in bar) und einen genügend frankierten Retourumschlag bei (Zu empfehlen ist die Sendung per Einschreiben)

           Postanschrift:

           Königlich Thailändisches Generalkonsulat

           Kennedyallee 109

           60596 Frankfurt am Main

 

2. Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag selbst angefertigt haben:

    2.1 Senden Sie zuerst zur Überprüfung Ihren deutschen Arbeitsvertrag an [email protected]

          Bitte beachten Sie dabei besonders den Mindestlohn eines Spezialitätenkochs, die Urlaubstage, die Arbeitszeit, die Überstunden, die Bedingungen an Arbeitsplatz und die Unterbringung. Die Bestimmungen des deutschen Arbeitsgesetzes bzw. des jeweils für Sie geltenden Tarigvertrags müssen dabei streng eingehalten werden.

    2.2 Nachdem Sie von uns einen positiven Bescheid erhalten haben, können Sie weiter wie folgt vorgehen.

    2.3 Machen Sie vom deutschen Arbeitsvertrag 2 Exemplare. Unterschreiben Sie die 2 Exemplare des deutschen Arbeitsvertrags beim Notar Ihrer Wahl. Der Notar soll schriftlich bestätigen, dass Sie als Arbeitgeber die Arbeitsverträge eigenhändig unterzeichnet haben.

    2.4 Anschließend lassen Sie die beiden deutschen Arbeitsverträge vom unterzeichnungsbefugten Präsidenten des zuständigen Gerichts (Landgerichts bzw. Amtsgerichts) beglaubigen.

    2.5 Im nächsten Schritt lassen Sie von einem vereidigten Übersetzer den deutschen Arbeitsvertrag in die thailändische Sprache übersetzen.

    2.6 Die deutschen Arbeitsverträge mit der thailändischen Übersetzung (je 2 Exemplare) müssen zum Schluss von uns beglaubigt werden. Zur Beglaubigung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

          2.6.1 die vom Notar und Präsidenten des zuständigen Gerichts beglaubigten Arbeitsverträge in deutscher Sprache (2 Exemplare)

          2.6.2 die entsprechenden thailändischen Übersetzungen (2 Exemplare)

          2.6.3 eine einfache Kopie des deutschen Arbeitsvertrags mit der thailändischen Übersetzung zum Verbleib bei dem Generalkonsulat

          2.6.4 Beglaubigungsgebühren in Höhe von 60,00 Euro in bar (für die Beglaubigung von 2 deutschen Arbeitsverträgen und 2 thailändischen Übersetzungen, 1 Beglaubigung kostet 15,00 Euro)

          2.6.5 eine Kopie des Personalausweises und des Reisepasses des Arbeitgebers (für die Echtheit unterschreiben)

          2.6.6 eine Kopie des Gewerberegisterauszugs (für die Echtheit unterschreiben)

          2.6.7 eine Kopie des Personalausweises und des Reisepasses des Arbeitnehmers (für die Echtheit unterschreiben)

          2.6.8 einen ausgefüllten Antrag (Sie können auch einen formlosen Antrag stellen.)

     2.7 Sie können auch die Beglaubigung postalisch beantragen. Bitte legen Sie die Beglaubigungsgebühren (60,00 Euro in bar) und einen genügend frankierten Retourumschlag bei (Zu empfehlen ist die Sendung per Einschreiben)

           Postanschrift:

           Königlich Thailändisches Generalkonsulat

           Kennedyallee 109

           60596 Frankfurt am Main