Konsularservice

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Verlängerung des Personalausweises
(Beantragung eines neuen Personalausweises für den alten)

 

Thailändische Staatsbürger, die in Deutschland ständig wohnen und deren Personalausweis abgelaufen ist, können beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main einen neuen Personalausweis beantragen.


Voraussetzungen

  1. Die Erstausstellung kann nicht beantragt werden. Im Fall der Erstausstellung muss der Antragsteller nach Thailand gehen, um beim zuständigen Verwaltungsamt seinen allerersten Personalausweis zu beantragen. Dort müssen personenbezogene Daten (z.B. Fingerabdruck und Foto) erhoben werden.
  2. Es muss sich um die Verlängerung des Personalausweises bzw. die Ersatzausstellung im Verlustfall oder im Fall der Beschädigung handeln. Im Fall der Änderung bei Vornamen, Nachnamen und Adresse kann ein neuer Personalausweis beantragt werden, wobei ein amtlicher Nachweis über solche Änderung vorgelegt werden muss.
  3. Der Antragsteller muss die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen. Er muss sein siebtes Lebensjahr vollendet haben und darf höchstens 70 Jahre alt sein.
  4. Der Antragsteller muss bereits eine 13-stellige Personenkennziffer haben.
  5. Der Antragsteller muss in dem “temporären Melderegister für im Ausland lebende Personen” eingetragen sein.
  6. Dem Antragsteller, der noch im regulären Melderegister (Thor. Ror. 14) eingetragen ist, erlaubt das Department of Provincial Administration (Amt für Provinzverwaltung) des Innenministeriums von Thailand, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Das Department of Provincial Administration (Amt für Provinzverwaltung) wird diesen Antragsteller später vom regulären Melderegister (Thor. Ror. 14) zum “temporären Melderegister für im Ausland lebende Personen” ummelden.
  7. Der Antragsteller muss einen ständigen Wohnort in Deutschland haben.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und folgende Unterlagen vorgelegen:

  • Der alte Personalausweis und Kopie
  • Aktuelles thailändisches Hausregister
  • Aufenthaltstitel-Karte oder Deutsche Meldebestätigung mit aktueller Anschrift und eine Kopie
  • Nachweise über die Vor- und Nachnamensänderungen (falls geändert)
  • Weitere Unterlagen können nach Erforderlichkeit verlangt werden (z.B. Nachweis über Heirat/Scheidung) .
  • Bei der Ersatzausstellung im Verlustfall muss ein Nachweis über die Verlustmeldung bzw. eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige (im Diebstahlfall) vorgelegt werden.
  • Die Gebühr beträgt 5,00 EUR.

Der Antragsteller muss vorab einen Termin bei der Personalausweis-Abteilung vereinbaren.

Telefon: 069-698 68 205 (Montags - Freitags zwischen 14.00 - 17.00 Uhr)

E-Mail: [email protected]