วันที่นำเข้าข้อมูล 8 Nov. 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 8 Nov. 2023
Non-Immigrant (B - Frequent Business Visit - 3 years)
Purpose of visit Reisezweck |
Frequent business visit (3 years) Häufige Geschäftsbesuche (3 Jahre) |
Voraussetzungen |
Diese Art von Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in den nächsten drei Jahren häufig in das Königreich Thailand einreisen möchten, um an Konferenzen (Tagungen), Seminaren usw. teilzunehmen, bei denen der Antragsteller bei der entsendenden Firma in Deutschland beschäftigt bleibt. Es erlaubt dem Visuminhaber die mehrmalige Einreise nach Thailand mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Einreise. |
Visa-Gültigkeit |
Aufenthaltsdauer im Königreich |
Gebühr |
3 Jahre (mehrfache Einreisen) |
90 Tage pro Einreise (ab dem ersten Einreisedatum) |
350 Euro (mehrfache Einreisen) |
Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
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Hinweise |
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats • Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden. • Nach der Einreise nach Thailand: Aufenthaltsverlängerung (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr), Änderung der Visumart und Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) können bei dem Immigrationsbüro im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. +66-(0)-2141-9889 oder auf http://www.immigration.go.th beantragt werden. Die Verlängerung des Aufenthalts und die Änderung bestimmter Visumarten liegen im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten. • Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen. • Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise |
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr