วันที่นำเข้าข้อมูล 9 Nov. 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 9 Nov. 2023
Non-Immigrant (B - Sport-related activities (Trainers/Coach/Instructor/etc.))
Purpose of visit Reisezweck |
Sport-related activities (Trainers/Coach/Instructor/etc.) Sportbezogene Tätigkeiten (Trainer/Coach/Instruktor/etc.) |
Voraussetzungen |
Diese Art von Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in das Königreich Thailand einreisen wollen, um dort sportbezogene Tätigkeiten z.B. als Tranier/Coach/Instruktor auszuüben. Es erlaubt dem Visuminhaber die erstmalige Einreise nach Thailand als Angestellter mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. • Der Antragsteller kann seinen Aufenthalt bei der Immigrationsbüro in Thailand verlängern, nachdem er seine Arbeitserlaubnis erhalten hat. |
Visa-Gültigkeit |
Aufenthaltsdauer im Königreich |
Gebühr |
3 Monate (einmalige Einreise) |
90 Tage pro Einreise |
70 Euro (einmalige Einreise) |
Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
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Für Ehepartner/Kinder |
Begleitende Familienmitglieder (Ehepartner / Kinder) des Antragstellers haben die Möglichkeit, ein Non-Immigrant Visa (O - non-Thai Family) zu beantragen. • Nur einmalige Einreise (wie der Antragsteller). • 90 Tage Aufenthalt erlaubt • Verlängerbar bei dem Immigrationsbüro in Thailand, nachdem die Hauptperson (Non-Immigrant B Antragsteller) seine / ihre Arbeitserlaubnis erhalten hat. |
Hinweise |
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats • Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden. • Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen. • Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise • Nach der Einreise in Thailand : Die Verlängerung des Aufenthaltes (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (Immigration Office) in Thailand beantragt werden. |
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr