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วันที่ปรับปรุงข้อมูล 17 Nov. 2022

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Namensänderung nach der Scheidung im Hausregister in Thailand

 

Entsprechend dem thailändischen Namensgesetz vom Jahr 2005, 3. Ausgabe, Art. 13, müssen thailändische Staatsbürgerinnen nach der Scheidung den Mädchennamen wieder annehmen, falls sie nach der Heirat den Namen des Ehemannes als Ehenamen angenommen haben.

Registrierung der Scheidung und Namensänderung im Hausregister in Thailand

    1. Das rechtskräftige Scheidungsurteil muss vorher vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.
    2. Übersetzung des rechtskräftigen und des vom zuständigen Landgericht beglaubigten Scheidungsurteils durch einen bevollmächtigten Übersetzer ins Thailändische (Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweisses, damit der Übersetzer Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)
    3. Das Scheidungsurteil und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).
    4. Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei:

Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand

Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054

zur Endbeglaubigung vorgelegt werden.

    1. Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der Scheidung sowie zur Änderung des Nachnamens im Hausregister.

Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.