E-Pass für Minderjährige (unter 20)
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- 1 Exemplar des Antragsformulars muss vollständig ausgefüllt werden.
- Reisepass im Original
- Aufenthaltstitel-Karte oder deutscher Personalausweis (im Original)
- 1 Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
- 1 Kopie des Hausregisters mit der 13-stelligen Personenkennziffer. Dieses Dokument ist erforderlich, sowohl wenn beide Elternteile thailändische Staatsbürger sind, als auch wenn die Kinder im Ausland geboren sind.
- Thailändischer Personalausweises im Original
- 1 Kopie der alleinigen Sorgerechtsbescheinigung bzw. 1 Kopie des Scheidungsregisters mit der Sorgerechtsentscheidung
- 1 Kopie des Personalausweises der Eltern bzw. des Elternteils, das das Sorgerecht besitzt.
- Nachweise über die Vor- und Nachnamensänderungen des Antragstellers/des Vaters/der Mutter. Wenn die Mutter nach einer erneuten Eheschließung den Familiennamen des neuen Ehemannes angenommen hat, muss hierbei noch eine Kopie der Heiratsurkunde vorgelegt werden.
- Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen unbedingt mitkommen, um vor dem Sachbearbeiter die Einverständniserklärung zu unterschreiben.
- Für Minderjährige im Alter zwischen 7 - 20 Jahre, die keinen thailändischen Personalausweis besitzen, muss eine Schulbescheinigung (in englischer Version) von der besuchten Schule in Deutschland vorgelegt werden.
- Im Falle eines Passverlustes bzw. eines Passdiebstahls müssen zusätzlich eine originale Verlustmeldung bzw. eine originale Diebstahlanzeige mit Angaben über die Nummer des Reisepasses, der verloren gegangen oder gestohlen worden ist, und 1 ausgefülltes Exemplar dieses Befragungsbogens (nur in thailändischer Sprache verfügbar) vorgelegt werden.
- ein mit 4,25 Euro frankierter und vollständig adressierter Rückumschlag. Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen, einen gepolsterten Rückumschlag, DIN A5 groß, zu benutzen.
- Weitere Unterlagen können je nachdem verlangt werden.