วันที่นำเข้าข้อมูล 7 März 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 März 2023
Scheidung – nach thailändischem Recht geheiratet
Scheidung für Ehepaare, die nach thailändischem Recht geheiratet haben. - gilt nicht für deutsche Staatsbürger
Ehepaare, die nach thailändischem Recht geheiratet haben, können sich beim Generalkonsulat scheiden lassen. Hierbei handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Das heißt, die Scheidung kann nur stattfinden, wenn die beiden Parteien sich einig sind bzw. einvernehmlich erklären, sich voneinander scheiden lassen zu wollen.
Antragsteller müssen vorab folgende Unterlagen per Post an das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt am Main zusenden.:
Falls
Nach der erfolgreichen Überprüfung der Unterlagen wird ein Termin für die Scheidung, die beim Generalkonsulat stattfindet, vereinbart.
Wichtige Hinweise für die Namensführung nach der Scheidung.
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr