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วันที่นำเข้าข้อมูล 7 März 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 März 2023

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Scheidung – nach thailändischem Recht geheiratet

 

Scheidung für Ehepaare, die nach thailändischem Recht geheiratet haben. - gilt nicht für deutsche Staatsbürger

Ehepaare, die nach thailändischem Recht geheiratet haben, können sich beim Generalkonsulat scheiden lassen. Hierbei handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Das heißt, die Scheidung kann nur stattfinden, wenn die beiden Parteien sich einig sind bzw. einvernehmlich erklären, sich voneinander scheiden lassen zu wollen.

Antragsteller müssen vorab folgende Unterlagen per Post an das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt am Main zusenden.:

  • Antragsformular
  • originale Heiratsurkunde und originales Heiratsregister (Diese beiden Dokumente haben die beiden Parteien nach der Registrierung ihrer Ehe erhalten.)
  • eine Fotokopie des Reispasses
  • eine Fotokopie des Hausregisters (wenn thailändische Bürger)
  • eine Fotokopie des Personalausweises
  • eine Fotokopie der Meldebestätigung in Deutschland
  • Jeweils eine Fotokopie des thailändischen Personalausweises von 2 Zeugen. Beide Zeugen müssen zusammen mit dem Ehepaar zum Termin der Scheidung bei dem Generalkonsulat erscheinen.

Falls 

Nach der erfolgreichen Überprüfung der Unterlagen wird ein Termin für die Scheidung, die beim Generalkonsulat stattfindet, vereinbart.

Wichtige Hinweise für die Namensführung nach der Scheidung.