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Arbeits- und Geschäftsvisa
Beschäftigung oder Geschäft
Beschäftigung
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. WP3 (Genehmigungsschreiben des Arbeitsministeriums)
Falls der Antragsteller derzeit in einem Unternehmen in Thailand arbeitet und ein Non-B-Visum verlängern muss, wird stattdessen eine Arbeitserlaubnis benötigt. *Japaner sind von der Vorlage des WP3 befreit
Falls der Antragsteller derzeit in einem Unternehmen in Thailand arbeitet und ein Non-B-Visum verlängern muss, wird stattdessen eine Arbeitserlaubnis benötigt. *Japaner sind von der Vorlage des WP3 befreit
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Einzel (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Geschäftsbesuch
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB (Einfach), 120.000 THB (Mehrfacheinreise), z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Einladungsschreiben des Unternehmens in Thailand
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Mehrfache Einreisen (1 Jahr)
Einzel (3 Monate)
Mehrfache Einreisen (1 Jahr)
Gebühr
70 EUR (Einzel)
175 EUR (Mehrfache Einreisen)
70 EUR (Einzel)
175 EUR (Mehrfache Einreisen)
Häufige Geschäftsbesuche (3 Jahre)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Nachweis des ständigen Wohnsitzes in dem Land, in dem der Antrag eingereicht wird
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 3.000.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Dokumente zum Nachweis geschäftlicher Anliegen:
- (1) Nachweis häufiger Geschäftsreisen nach Thailand,
- (2) Nachweis der Beschäftigung im Heimatland,
- (3) Bescheinigung einer seriösen Handels- oder Wirtschaftsvereinigung im Wohnsitzland.
Falls zutreffend, sollte das Dokument von einer autorisierten Person unterzeichnet oder von den zuständigen Behörden beglaubigt sein.
Falls zutreffend, sollte das Dokument von einer autorisierten Person unterzeichnet oder von den zuständigen Behörden beglaubigt sein.
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Mehrfache Einreisen (3 Jahre)
Mehrfache Einreisen (3 Jahre)
Gebühr
350 EUR
350 EUR
Praktikum (nicht-curriculares Praktikum)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben, das das Praktikum/Teilnahme des Unternehmens in Thailand bestätigt
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Einzel (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Beschäftigung als akademisches Personal/Lehrer in Thailand
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben von relevanten Behörden wie Bildungsministerium, Universität, Internationale Schule
6. Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz (nicht älter als 3 Monate)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Einzel (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Sportbezogene Aktivitäten (Trainer/Coach/Instruktor/etc.)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. WP3 (Genehmigungsschreiben des Arbeitsministeriums)
Falls der Antragsteller derzeit in einem Unternehmen in Thailand arbeitet und ein Non-B-Visum verlängern muss, wird stattdessen eine Arbeitserlaubnis benötigt. *Japaner sind von der Vorlage des WP3 befreit
Falls der Antragsteller derzeit in einem Unternehmen in Thailand arbeitet und ein Non-B-Visum verlängern muss, wird stattdessen eine Arbeitserlaubnis benötigt. *Japaner sind von der Vorlage des WP3 befreit
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Einzel (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Sportpersonal (Sportbehörde von Thailand)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. WP3 (Genehmigungsschreiben des Arbeitsministeriums)
Falls der Antragsteller derzeit in einem Unternehmen in Thailand arbeitet und ein Non-B-Visum verlängern muss, wird stattdessen eine Arbeitserlaubnis benötigt. *Japaner sind von der Vorlage des WP3 befreit
Falls der Antragsteller derzeit in einem Unternehmen in Thailand arbeitet und ein Non-B-Visum verlängern muss, wird stattdessen eine Arbeitserlaubnis benötigt. *Japaner sind von der Vorlage des WP3 befreit
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Einzel (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Beschäftigung (BOI)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben vom Board of Investment (BOI)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Einzel (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
Geschäftsbesuch (BOI)
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB (Einfach), 120.000 THB (Mehrfacheinreise), z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Schreiben vom Board of Investment (BOI)
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Mehrfache Einreisen (1 Jahr)
Einzel (3 Monate)
Mehrfache Einreisen (1 Jahr)
Gebühr
70 EUR (Einzel)
175 EUR (Mehrfache Einreisen)
70 EUR (Einzel)
175 EUR (Mehrfache Einreisen)
Um mit der Regierung, einer diplomatischen Mission oder einer internationalen Organisation in Thailand zu arbeiten
Erforderliche Dokumente
1. Datenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
2. Biometrisches Passfoto, das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde, in angemessener Kleidung und ohne Brille
3. Dokument, das den aktuellen Standort angibt
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz: Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte oder Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
4. Finanzielle Nachweise: Betrag von mindestens 30.000 THB, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief
5. Note Verbale vom sendenden Staat und der internationalen Organisation oder Schreiben der thailändischen Behörde
Einreisebedingungen
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Zulässige Aufenthaltsdauer
90 Tage pro Einreise
Anzahl der Einreisen (Gültigkeit des Visums)
Einzel (3 Monate)
Einzel (3 Monate)
Gebühr
70 EUR
70 EUR
TOP
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
(+49) 69-69 868 0
(+49) 69-69 86 8 228