วันที่นำเข้าข้อมูล 1 Feb. 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 März 2023
Adoption
Wenn Sie ein thailändisches Kind, sei es ein Kind aus einem Waisenhaus oder ein Kind bzw. die Nichte oder den Neffen Ihres thailändischen Ehepartners, adoptieren möchten, müssen Sie sich zunächst mit der Adoptionsstelle (bei den Landesjugendämtern) in Verbindung setzen. Sie werden von jener Adoptionsstelle u. a. in der Vorbereitung des Antrages und der erforderlichen Unterlagen unterstützt.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen wird von da aus an das “Department of Social Development and Welfare” von Thailand, das für die Adoption von thailändischen Kindern zuständig ist, weitergeleitet.
Sie können hier einen kurzen Überblick über das Adoptionsverfahren bekommen, sowie die Einzelheiten über das Adoptionsverfahren von Thailands “Department of Social Development and Welfare” erfahren. Diese sind nur in englischer Sprache verfügbar.
Kontaktstellen für Adoptionsfragen
Deutschland
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Adenauer Allee 99 – 103, 53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 99 410 – 5414, 5415
Fax: +49 (0)228 99 410 – 5402
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.bundesjustizamt.de (Bundesamt für Justiz)
Unter der Rubrik “Zivilrecht” finden Sie Information über Auslandsadoption.
Thailand
Child Adoption Centre
Department of Social Development and Welfare
255 Rajavithi Road
Bangkok 10400
Tel.: +66(0)2 354 7509, +66(0)2 354 7515, +66(0)2 644 7996
Fax: +66(0)2 354 7511
E-mail: [email protected]
Website: www.adoption.dsdw.go.th
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr