Legalisierung von deutschen Urkunden zur Vorlage beim Generalkonsulat und zur Verwendung in Thailand
Zur Verwendung in Thailand bzw. zur Vorlage beim Generalkonsulat müssen deutsche Urkunden unbedingt von den zuständigen Dienststellen legalisiert sein. Das heißt, die Echtheit der Unterschrift und des Dienstsiegels muss von jenen Dienststellen bestätigt werden.
Zu diesen Urkunden gehören z. B.:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Einbürgerungsurkunde
Die folgende Liste gibt Ihnen eine kurze Information über die Dienststellen für die Legalisierung (Endbeglaubigung) von deutschen Urkunden. Diese Liste ist sortiert nach Bundesländern, die zum Konsularbezirk des Thailändischen Generalkonsulats gehören.
Bitte beachten Sie, dass Urkunden, die von Gemeinden, die zu einem Kreis gehören, ausgestellt wurden, vorher vom Landratsamt bzw. der Kreiverwaltung vorbeglaubigt werden müssen. Die von kreisfreien Städten ausgestellten Urkunden können direkt von den in der Liste angegebenen Dienststellen legalisiert werden.
Das Generalkonsulat übernimmt keine Gewähr, da die Informationen sich ändern können. Daher sollten Sie sicherheitshalber nochmals bei Ihrer Gemeinde nachfragen, welche Dienststellen für die Vor- und Endbeglaubigung Ihrer Urkunde zuständig sind.