วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Okt. 2022
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 Nov. 2023
Tourist Visa (TR - Family)
Purpose of visit Reisezweck |
To visit family residing in Thailand (less than 60 days) Besuch von Familienangehörigen mit Wohnsitz in Thailand (weniger als 60 Tage) |
Voraussetzungen |
Dieser Visumtyp wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, in das Königreich Thailand einzureisen und mit thailändischen Staatsangehörigen im Familienverhältnis stehen, d.h. Eltern, Ehegatten und Kinder von thailändischen Staatsangehörigen. Damit wird dem Visumempfänger die Einreise nach Thailand gestattet, mit einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen. Für einen längeren Aufenthalt kann der Antragsteller ein Non-Immigrant Visa (O - Thai Family) oder ein Non-Immigrant Visa (O - non-Thai Family) beantragen, das einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ermöglicht. |
Visa-Gültigkeit |
Aufenthaltsdauer im Königreich |
Gebühr |
3 Monate (einmalige Einreise) |
60 Tage pro Einreise (ab dem ersten Einreisedatum) |
35 Euro (einmalige Einreise) |
Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
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Hinweise |
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats • Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden. • Nach der Einreise in Thailand: Die Verlängerung des Aufenthaltes (einmal um 30 Tage) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (immigration office) in Thailand beantragt werden. • Arbeiten in Thailand ist mit diesem Visum verboten. • Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen. • Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise |
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr