วันที่นำเข้าข้อมูล 20 Okt. 2022
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 7 Nov. 2023
Non-Immigrant (O - Thai Family)
Purpose of visit
Reisezweck |
To stay with Thai family residing in Thailand (more than 60 days) Aufenthalt bei einer thailändischen Familie mit Wohnsitz in Thailand (länger als 60 Tage) |
Voraussetzungen |
Diese Art von Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in das Königreich Thailand einreisen wollen, um sich bei ihrem thailändischen Familienangehörigen (d.h. Eltern, Ehepartner und Kinder) aufzuhalten. Es erlaubt dem Visuminhaber die Einreise nach Thailand mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen. Für einen kürzeren Aufenthalt kann der Antragsteller ein Tourist Visa (TR - Family) beantragen, das einer Aufenthalt von maximal 60 Tagen erlaubt. |
Visa-Gültigkeit |
Aufenthaltsdauer im Königreich |
Gebühr |
3 Monate (einmalige Einreise) |
90 Tage pro Einreise |
70 Euro (einmalige Einreise) |
Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
|
|
Hinweise |
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats • Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden. • Nach der Einreise in Thailand: Die Verlängerung des Aufenthaltes (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (immigration office) in Thailand beantragt werden. • Arbeiten in Thailand ist mit diesem Visum verboten. • Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen. • Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise |
Montags - Freitags 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr