Konsularservice

Konsularservice

วันที่นำเข้าข้อมูล 13 Jan. 2023

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 27 Okt. 2023

| 20,558 view

E-Visum

 
ACHTUNG: NEUE VORSCHRIFTEN AB DEM 28.10.2023

Seit dem 11.10.2023 sind die neuen Vorschriften für die Beantragung eines Visums hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen bekannt und treten am 28.10.2023 in Kraft. Die neuen Regeln gelten für alle Anträge, die sich ab dem 28.10.2023 in unserem System befinden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst dann von unserem System registriert wird, wenn Ihre Zahlung abgeschlossen ist. Darüber hinaus wird das E-Visa-System am 28.10.2023 aus diesem Grund vorübergehend geschlossen sein. Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten.

Since October 11th, 2023 the new rules for visa applications regarding the required documents are announced and will come into force on October 28th, 2023. The new rules apply to all applications that are in our system from October 28th, 2023. Please note that your application will only be registered by our system once your payment has been completed. In addition, the E-Visa system will be temporarily closed on October 28th, 2023 for this reason. We apologise for this inconvenience.

Seit dem 22. November 2021 nimmt das Königlich Thailändische Generalkonsulat, Frankfurt am Main Visa-Anträge aller Kategorien nur ONLINE (E-Visum) auf der Webseite thaievisa.go.th entgegen. Aus diesem Grund hat das Königlich Thailändische Generalkonsulat seit dem 9. November 2021 die persönliche und postalische Visa-Beantragung sowie die Terminvergabe für den Visumantrag eingestellt. Alle Anträge, die nach dem 9. November 2021 eintreffen, werden unbearbeitet zurückgesendet.

  • Personen mit Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen, wählen bitte "Royal Thai Consulate-General, Frankfurt"
  • Personen mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-anhalt, Schleswig-Holstein, wählen bitte "Royal Thai Embassy, Berlin"
  • Personen mit Wohnsitz in Bayern, Baden-Württemberg, wählen bitte "Royal Thai Consulate-General, Munich" 

German_Map

 

Visabestimmungen (Auszüge)

(SUMMARY OF VISA REGULATIONS IMMIGRATION ACT B.E.2522 (1979 A.D.) AND RELEVANT TEXTS)

Jeder Ausländer, der in das Königreich Thailand einreisen möchte, benötigt ein gültiges Einreisevisum. Bestimmungen zu Ausnahmeregelungen können bei der Visaabteilung des Generalkonsulats erfragt werden.

Alle Visaarten werden nach dem angegebenen Besuchsgrund ausgestellt. Dieser muss durch Belegdokumente eindeutig nachgewiesen werden. Fehlende Dokumente führen zwangsläufig zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung.

Die Visa, die vom Generalkonsulat ausgestellt wurden, gelten zwar für Thailand und müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung verwendet werden. Das Generalkonsulat haftet nicht bei zu früh eingereichten Anträgen. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet. Achten Sie daher genau auf die 90-Tagesfrist!  Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums vom Immigration Office Thailands abgelehnt werden.

Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt. Siehe hierzu Hinweis auf Aufenthaltsdauer für Touristen, die ohne Visum nach Thailand einreisen.

Das Generalkonsulat möchte an dieser Stelle auf den Unterschied zwischen der Gütigkeitsdauer eines Einreisevisums und der Länge des Aufenthalts ausdrücklich hinweisen, dass eine 90-tagige Gültigkeitsdauer eines Einreisevisums nicht gleich eine 90-tagige Aufenthaltsdauer bedeutet.

Ferner benötigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.